21-8512

Erhalt des Spielhauses Farmsen (Molly) sicherstellen Debattenantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen, angemeldet von der SPD-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.02.2024
Ö 5.1
Sachverhalt

 

Das Spielhaus Farmsen (Open Hus Molly) mit seinem großen städtischen Spielplatz ist ein zentraler Treffpunkt für Kinder und ihre Eltern im Ortsteil Farmsen. Aus einem Zusammenschluss engagierter Tagesmütter aus Farmsen gründete sich im Jahr 2017 der Verein Open Hus Molly e.V., der die Arbeit im Spielhaus am Luisenhof seit dem weiterführt.

 

Es entstand eine tief verwurzelte Beziehung zwischen der Kindertagespflege, dem Verein und der Bevölkerung vor Ort. Neben Sommerfesten, Lichterfesten und einem Kinderatelier bietet das Haus ein breites Angebot an die Farmsener an und erfüllt damit eine zentrale Sozial- und Integrationsfunktion.

 

hrend einer Umbaumaßnahme in der Küche des Gebäudes wurde Ende September 2023 eine erhebliche und gesundheitsgefährliche Schimmelpilzbelastung festgestellt. Der Betreiber Open Hus Molly e. V.  musste die Räumlichkeiten kurzfristig verlassen und in einen Interimsstandort umziehen, um die Großtagespflege weiterführen zu können, Interimsmaßnahmen für die offene Arbeit sind in Planung.

 

Das Spielhaus (Am Luisenhof 16) liegt im Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes. Im Frühjahr 2023 wurde das Gebäude energetisch begutachtet.

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Bezirksversammlung beabsichtigt, den Standort des Spielhauses Farmsen für die offene Kinder- und Jugendarbeit zu erhalten, dieser ist für den Stadtteil auch vor dem Hintergrund anwachsender Bevölkerung, insbesondere auch im direkten Umfeld und seine Schwerpunktsetzung auf Kinder, auf absehbare Zeit unverzichtbar.
  2. Die Bezirksversammlung reserviert für die Sanierung des Spielhauses Farmsen 30.000 EUR aus dem Förderfonds Bezirke (konsumtiv) unter der Maßnahmen-Nr. 3-22103010-000001.0.

 

Die Verwaltung wird gebeten,

 

  1. zu prüfen, ob neben einer Sanierung des Gebäudes auch ein Neubau im Außengebiet planungsrechtlich darstellbar ist und unter welchen Bedingungen sich dieser gem. § 34 BauGB einfügt bzw. wie und ob ein baurechtlicher Bestandsschutz erreicht werden kann sowie eine Kostenschätzung nach den Grundsätzen des kostenstabilen Bauens anzufertigen
  2. bei den zuständigen Fachbehörden und der Hamburgischen Bürgerschaft die Mittel für eine detaillierte Planung einer Sanierung bzw. Neubaus einzuwerben und 
  3. dem Jugendhilfeausschuss über das Ergebnis der Prüfungen bzw. dieser Bemühungen zu berichten.

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n