Erhalt des Restaurants "Zum Eichtalpark" Beschluss der Bezirksversammlung vom 14.09.2023 (Drs. 21-7618)
Letzte Beratung: 04.12.2023 Hauptausschuss Ö 6.1
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Die Bezirksversammlung spricht sich für den Erhalt des Restaurants „Zum Eichtalpark“ aus.
2. Die Verwaltung möge sich an die zuständige Fachbehörde bzw. an die Sprinkenhof GmbH wenden, um sich für eine Verlängerung des Pachtvertrags des Pächters vom Restaurant „Zum Eichtalpark“ einzusetzen und eine Lösung finden, wie auch während der dringend notwendigen Sanierung des Gebäudes ein Teilbetrieb des Restaurants ermöglicht werden kann.
3. Die Verwaltung möge im Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek berichten.
Zu der o. a. Beschlussempfehlung nimmt die Finanzbehörde wie folgt Stellung:
Zu 1. und 2.:
Die Finanzbehörde unterstützt das Anliegen des Erhalts der den Eichtalpark prägenden Gaststätte. Nach Auskunft der zur Finanzbehörde gehörenden Sprinkenhof GmbH ist der Erhalt des Objekts „Zum Eichtalpark“ möglich und der Bauantrag bereits in der Erstellung.
Derzeit wird geprüft, ob die für den Fortbestand erforderliche Sanierung im laufenden Betrieb erfolgen kann. In die laufende Prüfung sind u.a. Brandschutzgutachter, Statiker, der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator und Architekten einbezogen. Dabei werden insbesondere auch die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für Parkbesucher, Gäste des Restaurants, das Personal des Betriebs und der Bauarbeiter identifiziert. Darüber hinaus sind allgemeine Belange der Verkehrssicherheit, Arbeitssicherheit und Baustellensicherheit zu prüfen. Beispielhaft seien an dieser Stelle Anforderungen an Fluchtwege, Zufahrten und provisorische Ein- und Ausgänge, die Gebäudestatik unter laufenden Baumaßnahmen und Vorgaben für die Luftqualität genannt. Eine abschließende Antwort, ob bzw. wie eine Durchführung der erforderlichen Baumaßnahmen im laufenden Betrieb erfolgen kann, ist frühestens Ende 2023/Anfang 2024 möglich.
Einer Verlängerung des bestehenden Nutzungsvertrags mit dem Betreiber des Restaurants steht grundsätzlich nichts entgegen, sie hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab. Diese liegen zum einen in dem - sich noch in der Prüfung befindlichen - Bauablauf und zum anderen stehen die künftigen wirtschaftlichen Konditionen noch nicht fest. Für letztere ist nicht zuletzt der konkrete Sanierungsaufwand maßgeblich.
Zu 3.:
Fehlanzeige.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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