21-5041

Erhalt des Kontor- und Fabrikgebäudes samt Schornstein an der Holzmühlenstraße als Zeugnis der Wandsbeker Ortsgeschichte sicherstellen Beschluss der Bezirksversammlung vom 03.03.2022 (Drs. 21-4898)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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01.06.2022
27.04.2022
26.04.2022
07.04.2022
Ö 14.21
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung möge

  1. sich dafür einsetzen, dass das Denkmalschutzamt mit der Eigentümerin des Grundstückes der ehemaligen Schokoladenfabrik schnellstmöglich in Kontakt tritt, um den dauerhaften Erhalt und die Instandsetzung, insbesondere des Schornsteins und der Gebäude, zu erwirken.
  2. sich mit den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass das Gelände der Öffentlichkeit (teil-)zugänglich gemacht wird und entsprechende Hinweistafeln, die über die Geschichte des Fabrikgebäudes informieren, angebracht werden.
  3. im Ausschuss für Haushalt und Kultur, unter Hinzuladung des Regionalausschusses Kerngebiet, über den Fortgang berichten.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Kultur und Medien:

 

Zu 1.:

Die Bezirksversammlung moniert den gegenwärtigen Zustand des Kontor- und Fabrikge­bäudes Holzmühlenstraße und fordert das Denkmalschutzamt auf, schnellstmöglich in Kon­takt zu treten, um den dauerhaften Erhalt und die Instandsetzung, insbesondere des Schornsteins und der Gebäude, zu erwirken.

Die für Denkmalschutz zuständige Behörde sowie die Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamts Wandsbek befanden sich 2020 in Abstimmungen zur Weiternutzung der Fabrik­halle sowie zur Bebauung des sich anschließenden Grundstücks (Wohnungsbau). In diesem Kontext wurde das Fabrikbegäude begangen und der Zustand des Schornsteins begutachtet. Dazu ist festzuhalten:

  • Das Fabrikgebäude befindet sich in einem guten baulichen Zustand.
  • Die Vormauerschale des Schornsteins ist geschädigt. Trotz der bekannten Schäden besteht gegenwärtig noch keine Veranlassung zu einer grundlegenden Instand­setzung oder ggf. Ersatzvornahme. Eine Fremdgefährung durch herabfallende Stei­ne wird ausgeschlossen, da das Grundstück eingezäunt ist. Langfristig ist eine In­standsetzung zu prüfen.
  • Die Höhe der Instandsetzungskosten für den Schornstein ist unklar, da der Umfang möglicher notwendiger Maßnahmen nicht im Detail bestimmt ist. Es wird ange­nom­men, dass eine Instandsetzungsmaßahme durch eine Teilbebauung des Grund­­stücks wirtschaftlich tragbar wäre.
  • Bei dem Nebengebäude handelt es sich nicht um ein Kulturdenkmal.

Das Denkmalschutzamt wird den baulichen Zustand der Anlage regelmäßig prüfen.

Der Eigen­tümer scheint nach gegenwärtigem Keenntnisstand die Veräußerung des Grund­stücks nicht mehr anzustreben.

 

 

Hinweis der Geschäftsstelle:

Zu den Ziffern 2 und 3 ist weder von der Fachbehörde noch seitens des Bezirksamtes Wandsbek eine Stellungnahme erfolgt.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n