21-0342.1

Ergebnisse der Untersuchungen, aufgrund von Hinweisen der Bürgern zur Altlastenfläche im Rahmen des Bebauungsplanverfahren 131, im Regionalausschuss Rahlstedt vorstellen Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

  • einstimmiger Beschluss des Regionalausschusses Rahlstedt vom 2.10.2019 zum Ursprungsantrag der CDU-Fraktion Drs.Nr. 21-0342

 

Im Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131 wurde die Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger gemäß § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuchs wurden von der bezirklichen Verwaltung geprüft und es erfolgten Abwägungsvorschläge des Bezirksamts. Unter Punkt 24.2 zur altlastverdächtigen Fläche 7840-006/00 hat das Bezirksamt u.a. folgendes ausgeführt:

Zu der altlastverdächtigen Fläche 7840-006/00 wurde eine Aktenrecherche zur Nut-zungshistorie der Altablagerung durchgeführt, wobei auch die Hinweise einer Zeitzeugin eingeflossen sind. Im Ergebnis lassen sich aus den vorliegenden Erkenntnissen auch weiterhin keine Nutzungskonflikte ableiten, die die Erschließung und Nutzung der Gewerbegebiete des Bebauungsplanes in Frage stellen.  Zusammenfassend kann aufgrund der Rechercheergebnisse festgehalten werden, dass der Sand-/Kiesabbau im Wesentlichen 1976/1977 stattgefunden und sich vermutlich überwiegend auf den südlichen Teil der Flächen an der Stellau konzentriert hat, auch in den Überschwemmungsbereich der Stellau reinreichend. Verfüllungen sowie weitere Ablagerungen auf der Fläche erfolgten im Wesentlichen vermutlich bis Ende der 1970er Jahre, nachfolgend fanden aber auch „wilde“ Müllablagerungen statt. Es wurden gemäß der Recher-cheergebnisse Bodenaushub, Bauschutt, Asphalt, Gartenabfälle, Sperrmüll und Ma-schinenteile, ggf. Eternitplatten u.ä. abgelagert; Hausmüll nur in kleinen Mengen.  Auf der nördlichen Fläche wurden nur in geringerem Umfang Sand-/Kiesabbau betrieben und entsprechend geringere Mengen an Abfällen abgelagert. Im Rahmen von Ortsbesichtigungen sind aber auch hier lokal im Oberboden Beimengungen von Bauschutt- und Ziegelresten zu beobachten. Diese sind auch für den mittleren Teil der Fläche nicht vollständig auszuschließen. Basierend auf diesen Rechercheergebnissen ist ein umfassendes Untersuchungskonzept erstellt worden, das nunmehr schrittweise durchgeführt wird.  Im nächsten Untersuchungsschritt werden umfangreiche Untersuchungen der Mächtigkeit, der Zusammensetzung sowie der Schadstoffbelastung der Auffüllungen im nördlichen und südlichen Teil der Altablagerung sowie auch im mittle-ren Teil des Grundstückes durchgeführt. Weiterhin werden Oberbodenuntersuchungen, Bodenluftuntersuchungen und Untersuchungen der Stellau durchgeführt. Auf der Grundlage dieser Untersuchungen werden ggf. Stau-/ Grundwasseruntersuchungen folgen. Die Vergabe dieser umfassenden Untersuchungen mit diversen unter-schiedlichen Gewerken ist erfolgt. Der Beginn der Untersuchungen war für das 4. Quartal 2018 geplant. Die altlastverdächtige Fläche 7840-006/00 wurde u.a. bereits in den Kleinen Anfrage der Bürgerschaft 2008 siehe Drucksache 19-569 und 2017 siehe Drucksache 21-8311 erwähnt. In der Stadtteilversammlung Großlohe haben Bürger nach den Ergebnissen zur altlastverdächtige Fläche 7840-006/00 gefragt. Gemäß Antwort der Verwaltung in Drucksache 21-0097.1 liegen die Ergebnisse seit Juli 2019 vor und sind Bestandteil der noch ausstehenden Bewertung. Die Untersuchungen der unterschiedlichen Medien (Boden, Bodenluft, Oberflächengewässer) wurden im Auftrag der BUE von verschiedenen externen Auftragnehmern von November 2018 bis April 2019 durchgeführt. Die Ergebnisse (Rohdaten der Untersuchungen, Analytik, Schichtenverzeichnisse etc.) liegen seit Juli 2019 vor. Eine Auswertung und Bewertung der umfangreichen Untersuchungsergebnisse werden voraussichtlich im Herbst 2019 vorliegen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Fachbehörde wird gebeten, die Auswertung und Bewertung der umfangreichen Untersuchungsergebnisse der altlastverdächtigen Fläche 7840-006/00 dem Regionalausschuss Rahlstedt vorzustellen.

Über die weiteren Maßnahmen des Bezirksamtes Wandsbek, nach Vorlage der Ergebnisse aus der Fachbehörde, ist der Regionalausschuss Rahlstedt zeitnah zu informieren.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n