Beteiligung der Öffentlichkeit gem.§ 3 (2) BauGB am Bebauungsplanverfahren 131, Stellungnahmen der Bürger gemäß § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuchs und die erfolgten Abwägungsvorschläge des Bezirksamts (siehe Anlage zur Drucksache 20-6615.1) - Nachfragen-
Im Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131 wurde die Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger gemäß § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuchs wurden von der bezirklichen Verwaltung geprüft und es erfolgten Abwägungsvorschläge des Bezirksamts. Unter Punkt 24.2 zur altlastverdächtigen Fläche 7840-006/00 hat das Bezirksamt u.a. folgendes ausgeführt:
Zu der altlastverdächtigen Fläche 7840-006/00 wurde eine Aktenrecherche zur Nutzungshistorie der Altablagerung durchgeführt, wobei auch die Hinweise einer Zeitzeugin eingeflossen sind. Im Ergebnis lassen sich aus den vorliegenden Erkenntnissen auch weiterhin keine Nutzungskonflikte ableiten, die die Erschließung und Nutzung der Gewerbegebiete des Bebauungsplanes in Frage stellen. Zusammenfassend kann aufgrund der Rechercheergebnisse festgehalten werden, dass der Sand-/Kiesabbau im Wesentlichen 1976/1977 stattgefunden und sich vermutlich überwiegend auf den südlichen Teil der Flächen an der Stellau konzentriert hat, auch in den Überschwemmungsbereich der Stellau reinreichend. Verfüllungen sowie weitere Ablagerungen auf der Fläche erfolgten im Wesentlichen vermutlich bis Ende der 1970er Jahre, nachfolgend fanden aber auch „wilde“ Müllablagerungen statt. Es wurden gemäß der Rechercheergebnisse Bodenaushub, Bauschutt, Asphalt, Gartenabfälle, Sperrmüll und Maschinenteile, ggf. Eternitplatten u.ä. abgelagert; Hausmüll nur in kleinen Mengen. Auf der nördlichen Fläche wurden nur in geringerem Umfang Sand-/Kiesabbau betreiben und entsprechend geringere Mengen an Abfällen abgelagert. Im Rahmen von Ortsbesichtigungen sind aber auch hier lokal im Oberboden Beimengungen von Bauschutt- und Ziegelresten zu beobachten. Diese ist auch für den mittleren Teil der Fläche nicht vollständig auszuschließen. Basierend auf diesen Rechercheergebnissen ist ein umfassendes Untersuchungskonzept erstellt worden, das nunmehr schrittweise durchgeführt wird. Im nächsten Untersuchungsschritt werden umfangreiche Untersuchungen der Mächtigkeit, der Zusammensetzung sowie der Schadstoffbelastung der Auffüllungen im nördlichen und südlichen Teil der Altablagerung sowie auch im mittleren Teil des Grundstückes durchgeführt. Weiterhin werden Oberbodenuntersuchungen, Bodenluftuntersuchungen und Untersuchungen der Stellau durchgeführt. Auf der Grundlage dieser Untersuchungen werden ggf. Stau-/ Grundwasseruntersuchungen folgen. Die Vergabe dieser umfassenden Untersuchungen mit diversen unterschiedlichen Gewerken ist in Vorbereitung. Der Beginn der Untersuchungen ist für das 4. Quartal 2018 geplant.
Die altlastverdächtige Fläche 7840-006/00 wurde u.a. bereits in den Kleinen Anfrage der Bürgerschaft 2008 siehe Drucksache 19-569 und 2017 siehe Drucksache 21-8311 erwähnt. In der Stadtteilversammlung Großlohe haben Bürger nach den Ergebnissen zur altlastverdächtige Fläche 7840-006/00 gefragt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt: 18.09.2019
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 19.09.2019
BUE:
Die Untersuchungen des Auffüllungshorizontes sind abgeschlossen.
Die Ergebnisse liegen seit Juli 2019 vor und sind Bestandteil der noch ausstehenden Bewertung (s. Antwort zu 2.a)).
BUE:
Die Untersuchungen der unterschiedlichen Medien (Boden, Bodenluft, Oberflächengewässer) wurden im Auftrag der BUE von verschiedenen externen Auftragnehmern von November 2018 bis April 2019 durchgeführt.
Die Ergebnisse (Rohdaten der Untersuchungen, Analytik, Schichtenverzeichnisse etc.) liegen seit Juli 2019 vor. Eine Auswertung und Bewertung der umfangreichen Untersuchungsergebnisse wird voraussichtlich im Herbst 2019 vorliegen.
BUE:
Im Rahmen der Bewertung der Untersuchungsergebnisse wird geprüft, ob und in welchem Umfang Stau-/Grundwasseruntersuchungen erforderlich sind. Bis zum Abschluss des 1. Untersuchungsschrittes kann zur Notwendigkeit von Stau-/Grundwasseruntersuchungen keine Aussage gemacht werden (s. Antwort zu 2.a)).
BUE:
Dem Bezirksamt Wandsbek wird die Bewertung der Untersuchungsergebnisse (Untersuchungsbericht inkl. Bewertung der BUE sowie ggfs. die Planung des nächsten Untersuchungsschrittes) für den internen Gebrauch zur Verfügung gestellt. Da die Untersuchungen eine Fläche betreffen, die sich im Privateigentum befindet und daher personenbezogene Daten und/oder Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse berührt sein könnten, sind vor deren Veröffentlichung aus datenschutzrechtlichen Gründen die Belange der/des Betroffenen zu berücksichtigen bzw. zu prüfen.
BUE:
Siehe Antwort zu 2.a). Eine Auswertung und Bewertung der umfangreichen Untersuchungsergebnisse werden der BUE voraussichtlich im Herbst 2019 vorliegen. Sie werden anschließend dem Bezirksamt zur Verfügung gestellt.
Bezirksamt Wandsbek:
Es ist Aufgabe der zuständigen Fachbehörde, unter Beachtung des rechtlichen Rahmens über die Bekanntgabe ihrer Untersuchungsergebnisse zu entscheiden.
Bezirksamt Wandsbek:
Eine Antwort im Sinne der Fragestellung ist im Vorgriff auf die Untersuchungsergebnisse und deren Auswertung nicht möglich.
keine Anlage/n
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