20-6733

Ergänzung des Radweges an der Glashütter Landstraße

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Die Glashütter Landstraße führt von der Kreuzung Poppenbütteler Weg bis zur

Landesgrenze Hamburgs an die Kreuzung Glashütter Landstraße / Harksheider Straße/ Poppenbütteler Weg / Hummelsbütteler Steindamm heran.

Die Glashütter Landstraße wurde vor rund 2 Jahren grundsaniert. Zur Sanierung gehörte auch der Radfahrweg, der sich auf der nordwestlichen Seite in Fahrtrichtung Hamburg

befindet.

Der Radfahrweg endet an der Einmündung Glashütter Landstraße / Glashütter Stieg und wird dann auf die Fahrbahn geführt. Vom Glashütter Stieg bis zur großen Kreuzung Glashütter Landstraße /Harksheider Straße müssen die Radfahrer beidseitig die Fahrbahn benutzen. Ab dort werden die Radfahrer wieder auf die Radfahrwege geführt.

Das Wegestück in Fahrtrichtung Hamburg von der Kreuzung Glashütter Landstraße /

Harksheider Straße bis zum Glashütter Stieg ist eine Rabatte mit einem Graben und

dichtem Baumbestand. Dahinter befindet sich ein Feld.

Hier könnte das fehlende Stück Radweg ergänzt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wer ist Eigentümer dieses Feldes?
  1. In wessen Verwaltungsbereich (Hamburg oder Schleswig-Holstein) befindet sich die am                   Rande der Glashütter Landstraße befindliche Rabatte?
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