22-4371

Ergänzung der Spielplatzbeschilderung um einen Hinweis zum Ablegen von Fahrradhelmen auf Spielgeräten Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 30.09.2026 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 7.1

Sachverhalt

Das Tragen eines Fahrradhelms ist beim Radfahren ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung schwerer Kopfverletzungen. Auf Spielplätzen und insbesondere beim Spielen auf Spielgeräten kann das Tragen eines Fahrradhelms jedoch selbst eine Gefahrenquelle darstellen.

Beim Klettern, Rutschen oder Spielen an Seilen, Netzen, Klettergerüsten und anderen Spielgeräten besteht die Gefahr, dass sich Helm oder Kinnriemen an Bauteilen verfangen. In solchen Situationen kann es zu gefährlichen Belastungen im Halsbereich kommen. Im schlimmsten Fall besteht die Gefahr einer Strangulation oder anderer schwerer Verletzungen. Aus diesem Grund weisen Unfallpräventionsstellen und Fachverbände regelmäßig darauf hin, dass Fahrradhelme vor der Benutzung von Spielgeräten abgelegt werden sollten.

Vielen Eltern, Erziehungsberechtigten sowie Kindern ist diese besondere Gefährdung jedoch nicht bekannt. Ein entsprechender Hinweis auf den Spielplatzschildern kann dazu beitragen, das Bewusstsein für diese Risiken zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden.

Die Umsetzung sollte dabei wirtschaftlich und nachhaltig erfolgen. Bestehende Schilder müssen nicht allein aufgrund dieser Ergänzung ausgetauscht werden. Stattdessen sollte geprüft werden, ob die vorhandenen Schilder durch Aufkleber oder vergleichbare Maßnahmen ergänzt werden können. Bei Neuanschaffungen oder dem regulären Austausch von Spielplatzschildern sollte der Hinweis künftig in die Gestaltung der Beschilderung aufgenommen werden.

Mit einem geringen finanziellen Aufwand kann so ein weiterer Beitrag zur Sicherheit von Kindern auf öffentlichen Spielplätzen geleistet werden.

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die

Bezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss
  1. Die Verwaltung bzw. die zuständige Fachbehörde werden gebeten zu prüfen, inwieweit die Beschilderung auf öffentlichen Spielplätzen um einen gut sichtbaren Hinweis ergänzt werden kann, dass Fahrradhelme vor der Benutzung von Spielgeräten abgelegt werden sollen.
  2. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob bestehende Spielplatzschilder aus Gründen der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit durch Aufkleber oder vergleichbare Ergänzungen angepasst werden können.
  3. Bei künftig neu aufzustellenden oder regulär zu ersetzenden Spielplatzschildern soll ein entsprechender Hinweis dauerhaft in die Gestaltung der Beschilderung aufgenommen werden.
  4. Ein Austausch bestehender, funktionsfähiger Spielplatzschilder allein zum Zweck der Ergänzung dieses Hinweises soll nicht erfolgen.
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