Erfolgsgeschichte ökologische Grünpatenschaften fortführen Beschluss der Bezirksversammlung vom 02.03.2023 (Drs. 21-6658)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Für die weitere Förderung von Grünpatenschaften für die ökologische Gestaltung und Pflege von kleineren Flächen des öffentlichen Grüns werden Mittel in Höhe von 50.000€ aus dem „Förderfond Bezirke (konsumtiv)“ oder bezirklichen Sondermitteln bereitgestellt.
Die Verwaltung wird gebeten, nochmals auf die Möglichkeit von Grünpatenschaften hinzuweisen. Dabei mögen Kleingartenvereine und Sportvereine gesondert angesprochen zu werden.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Das Bezirksamt hat in diesem Frühjahr über die Kleingartenvereine im Bezirksamtsgebiet nochmals auf die Möglichkeit der Förderung der ökologischen Grünpatenschaften hingewiesen und Werbung dafür gemacht.
Sportanlagen sind aufgrund der starken Nutzung und begrenzten Flächen (auch die ungenutzten Randbereiche) für Anlagen von ökologischen Grünflächen ungeeignet. Zudem sind die Flächen keine öffentlichen Grünanlagen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.