21-0496.1

Erbbaurechtssiedlung Bartensteiner Weg, Lycker Weg, Braunsberger Weg, Wartenburger Weg, Treuburger Weg und Ragniter Stieg - welche städtebaulichen Ziele verfolgt die Stadt?

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

In der Nähe des U-Bahnhofes Wandsbek-Gartenstadt befindet sich eine Kleinsiedlung (Bartensteiner Weg, Lycker Weg, Braunsberger Weg, Wartenburger Weg, Treuburger Weg und Ragniter Stieg), die in Erbbaupacht errichtet wurde. Nach schriftlicher Auskunft des für die dortigen Erbbaurechtsgrundstücke zuständigen Verwalters, möchte die Grundstückseigentümerin (Stadt Hamburg) aus „städtebaulichen und strategischen Gründen“ ein Grundstück nicht mehr an einen kaufwilligen Erbbauberechtigten veräußern. Es stellt sich die Frage, welche städtebaulichen und strategischen Gründe zu dieser Entscheidung führten?

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

Stellungnahme der Finanzbehörde (FB) zum Auskunftsersuchen:          02.12.2019

 

Der nachhaltige und vorausschauende Umgang mit Grund und Boden im städtischen Besitz ist in Zeiten von zunehmender Flächenknappheit und anhaltendem Nachfragedruck in der Freien und Hansestadt Hamburg von hoher Bedeutung. Auch zukünftig wird Stadtentwicklung zunehmend über bodenpolitische Elemente gesteuert werden. Nicht zuletzt wird mit der Drs. zur Neuausrichtung der Bodenpolitik (siehe Bürgerschafts-Drucksache 21/18514) hierzu die künftige Grundlage städtischen Handelns geschaffen. Gemäß der aktuellen Bodenpolitik der FHH ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) als ausführende Behörde insbesondere dazu aufgefordert, städtischen Grundbesitz vorzugsweise im Erbbaurecht zu vergeben oder laufende Erbbaurechte zu verlängern. Insbesondere in Gebieten mit einer Häufung von aktiven Erbbaurechten ist aus strategischen Gründen eine langfristige Sicherung von vornehmend städtischen Flächen vorzunehmen.

 

Das Kleinsiedlungsgebiet südwestlich des U-Bahnhofes Wandsbek-Gartenstadt wird nördlich von der Straße Ostpreußenstieg, östlich vom Lycker Weg, südlich vom Bartensteiner Weg und westlich vom Wartenburger Weg begrenzt. Am Bartensteiner Weg und am Wartenburger Weg zählen die Einfamilienhausgrundstücke beider Straßenseiten zur Kleinsiedlung. Die auf der westlichen Straßenseite des Wartenburger Wegs befindlichen Grundstücke sind Teil des Bezirks Nord. Jegliche Antworten beziehen sich daher sowohl auf die betroffenen Grundstücke des Bezirks Wandsbek als auch des Bezirks Hamburg-Nord.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Finanzbehörde die Fragen wie folgt:

 

  1. Wie viele und welche Erbbaurechtsgrundstücke sind in der Kleinsiedlung (Bartensteiner Weg, Lycker Weg, Ostpreußenstieg, Wartenburger Weg) im Eigentum der Stadt? Bitte auf einer Karte die Grundstücke einzeichnen.

 

FB:

Für 77 Grundstücke wurden Erbbaurechte bestellt. Im Übrigen siehe Anlage.

 

 

  1. Wie lang ist die Laufzeit der Erbbaupachtverträge und wann laufen die Verträge aus?

 

FB:

Die vereinbarten Erbbaurechtsverträge haben eine Laufzeit von 99 Jahren und laufen im Jahr 2057 aus.

 

 

  1. Wer verwaltet die Erbbaurechtsgrundstücke der Siedlung?

 

FB:

Die Erbbaurechtsgrundstücke werden derzeit von der Firma Karl Gladigau GmbH verwaltet.

 

 

  1. Wie viele Erbbauberechtigte in der Siedlung haben seit 2018 Interesse bekundet, ihr Erbbaurechtsgrundstück zu erwerben?

 

FB:

Seit dem Jahr 2018 haben zwölf Erbbauberechtigte ihr Kaufinteresse bekundet (Stand: 19.

November 2019).

 

 

  1. Wie viele Erbbaurechtsgrundstücke wurden seit 2018 verkauft?

 

FB:

Seit dem Jahr 2018 wurde ein Erbbaurechtsgrundstück an einen Erbbauberechtigten veräußert.

 

 

  1. Bei wie vielen Erbbaurechtsgrundstücken wurde ein Verkauf an die Erbbauberechtigten von Seiten der Stadt abgelehnt?

 

FB:

Es gab bislang fünf Ablehnungen von Kaufanfragen in diesem Gebiet.

 

 

  1. Welche „städtebaulichen und strategischen Gründe“ führten dazu, dass ein Grundstück in dieser Siedlung vom Erbbauberechtigten nicht erworben werden durfte?

 

FB:

Siehe Vorbemerkung.

  1. Ist es rechtlich möglich, dass die Grundstückseigentümerin Stadt die Erbbaurechtsverträge vor Vertragsende wieder erwirbt? Wenn ja, inwiefern?

 

FB:

Grundsätzlich kann jedes Erbbaurecht in gegenseitigem Einvernehmen durch Aufhebungsvertrag zwischen dem Erbbaurechtsgeber und dem Erbbaurechtsnehmer vorzeitig beendet werden. Darüber hinaus kann die Stadt, sollte ein Erbbauberechtigter sein Erbbaurecht an einen Dritten veräußern, ihr in diesen Fällen vertraglich vereinbartes und dinglich gesichertes Vorkaufsrecht ausüben und so das Erbbaurecht vorzeitig zurück erwerben.

 

Zudem besteht ein vertraglich vereinbarter Heimfallanspruch für den Fall, dass der Erbbauberechtigte seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.

 

 

  1. Möchte die Stadt die Grundstücke wieder vorzeitig von den Erbbauberechtigten zurück erwerben? Wenn ja, welche Grundstücke, wann und warum?

 

FB:

Derzeit gibt es seitens der FHH keine Bestrebungen bestehende Erbbaurechtsverträge in dem betroffenen Gebiet vorzeitig zu beenden.

 

 

  1. Kann die Stadt bei den Erbbaurechtsgrundstücken in der Siedlung ein Vorkaufsrecht geltend machen? Wenn ja, inwiefern?

 

FB:

Siehe Antwort zu 8. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht nicht.

 

 

  1. Möchte die Stadt bei den Erbbaurechtsgrundstücken in der Siedlung ein Vorkaufsrecht geltend machen? Wenn ja, für welche Grundstücke, wann und warum?

 

FB:

Siehe Antwort zu 9. Ein Allgemeines Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB ist derzeit nicht vorgesehen.

 

 

  1. Plant die Grundstückseigentümerin Stadt, Grundstücke in der Siedlung anderen Nutzungen, wie z.B. einer Mehrfamilienhausbebauung, zuzuführen? Wenn ja, welche Nutzungen und Grundstücke sind es? Wenn nein, warum dürfen die Erbbauberechtigten die Grundstücke nicht erwerben?

 

FB:

Derzeit ist eine Nutzungsänderung nicht geplant. Siehe Vorbemerkung.

 

 

  1. Hat die zuständige Behörde mit dem Bezirksamt Wandsbek über Bebauungsmöglichkeiten der Erbbaurechtsgrundstücke gesprochen? Wenn ja, inwiefern, für welche Grundstücke und welche städtebaulichen Ziele sollen erreicht werden?

 

FB:

Nein, sowohl mit dem Bezirksamt Wandsbek als auch dem Bezirksamt Hamburg-Nord wurden hierzu keine Gespräche geführt.

 

Anhänge

 

 

Anlage zu Drs. 21-0496.1