Erbbaurechtssiedlung Bartensteiner Weg, Lycker Weg, Braunsberger Weg, Wartenburger Weg, Treuburger Weg und Ragniter Stieg - welche städtebaulichen Ziele verfolgt die Stadt?
In der Nähe des U-Bahnhofes Wandsbek-Gartenstadt befindet sich eine Kleinsiedlung (Bartensteiner Weg, Lycker Weg, Braunsberger Weg, Wartenburger Weg, Treuburger Weg und Ragniter Stieg), die in Erbbaupacht errichtet wurde. Nach schriftlicher Auskunft des für die dortigen Erbbaurechtsgrundstücke zuständigen Verwalters, möchte die Grundstückseigentümerin (Stadt Hamburg) aus „städtebaulichen und strategischen Gründen“ ein Grundstück nicht mehr an einen kaufwilligen Erbbauberechtigten veräußern. Es stellt sich die Frage, welche städtebaulichen und strategischen Gründe zu dieser Entscheidung führten?
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:
Stellungnahme der Finanzbehörde (FB) zum Auskunftsersuchen: 02.12.2019
Der nachhaltige und vorausschauende Umgang mit Grund und Boden im städtischen Besitz ist in Zeiten von zunehmender Flächenknappheit und anhaltendem Nachfragedruck in der Freien und Hansestadt Hamburg von hoher Bedeutung. Auch zukünftig wird Stadtentwicklung zunehmend über bodenpolitische Elemente gesteuert werden. Nicht zuletzt wird mit der Drs. zur Neuausrichtung der Bodenpolitik (siehe Bürgerschafts-Drucksache 21/18514) hierzu die künftige Grundlage städtischen Handelns geschaffen. Gemäß der aktuellen Bodenpolitik der FHH ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) als ausführende Behörde insbesondere dazu aufgefordert, städtischen Grundbesitz vorzugsweise im Erbbaurecht zu vergeben oder laufende Erbbaurechte zu verlängern. Insbesondere in Gebieten mit einer Häufung von aktiven Erbbaurechten ist aus strategischen Gründen eine langfristige Sicherung von vornehmend städtischen Flächen vorzunehmen.
Das Kleinsiedlungsgebiet südwestlich des U-Bahnhofes Wandsbek-Gartenstadt wird nördlich von der Straße Ostpreußenstieg, östlich vom Lycker Weg, südlich vom Bartensteiner Weg und westlich vom Wartenburger Weg begrenzt. Am Bartensteiner Weg und am Wartenburger Weg zählen die Einfamilienhausgrundstücke beider Straßenseiten zur Kleinsiedlung. Die auf der westlichen Straßenseite des Wartenburger Wegs befindlichen Grundstücke sind Teil des Bezirks Nord. Jegliche Antworten beziehen sich daher sowohl auf die betroffenen Grundstücke des Bezirks Wandsbek als auch des Bezirks Hamburg-Nord.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Finanzbehörde die Fragen wie folgt:
FB:
Für 77 Grundstücke wurden Erbbaurechte bestellt. Im Übrigen siehe Anlage.
FB:
Die vereinbarten Erbbaurechtsverträge haben eine Laufzeit von 99 Jahren und laufen im Jahr 2057 aus.
FB:
Die Erbbaurechtsgrundstücke werden derzeit von der Firma Karl Gladigau GmbH verwaltet.
FB:
Seit dem Jahr 2018 haben zwölf Erbbauberechtigte ihr Kaufinteresse bekundet (Stand: 19.
November 2019).
FB:
Seit dem Jahr 2018 wurde ein Erbbaurechtsgrundstück an einen Erbbauberechtigten veräußert.
FB:
Es gab bislang fünf Ablehnungen von Kaufanfragen in diesem Gebiet.
FB:
Siehe Vorbemerkung.
FB:
Grundsätzlich kann jedes Erbbaurecht in gegenseitigem Einvernehmen durch Aufhebungsvertrag zwischen dem Erbbaurechtsgeber und dem Erbbaurechtsnehmer vorzeitig beendet werden. Darüber hinaus kann die Stadt, sollte ein Erbbauberechtigter sein Erbbaurecht an einen Dritten veräußern, ihr in diesen Fällen vertraglich vereinbartes und dinglich gesichertes Vorkaufsrecht ausüben und so das Erbbaurecht vorzeitig zurück erwerben.
Zudem besteht ein vertraglich vereinbarter Heimfallanspruch für den Fall, dass der Erbbauberechtigte seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.
FB:
Derzeit gibt es seitens der FHH keine Bestrebungen bestehende Erbbaurechtsverträge in dem betroffenen Gebiet vorzeitig zu beenden.
FB:
Siehe Antwort zu 8. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht nicht.
FB:
Siehe Antwort zu 9. Ein Allgemeines Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB ist derzeit nicht vorgesehen.
FB:
Derzeit ist eine Nutzungsänderung nicht geplant. Siehe Vorbemerkung.
FB:
Nein, sowohl mit dem Bezirksamt Wandsbek als auch dem Bezirksamt Hamburg-Nord wurden hierzu keine Gespräche geführt.
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