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Erbbaurechtssiedlung Bartensteiner Weg, Lycker Weg, Braunsberger Weg, Wartenburger Weg, Treuburger Weg und Ragniter Stieg - welche städtebaulichen Ziele verfolgt die Stadt?

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

In der Nähe des U-Bahnhofes Wandsbek-Gartenstadt befindet sich eine Kleinsiedlung (Bartensteiner Weg, Lycker Weg, Braunsberger Weg, Wartenburger Weg, Treuburger Weg und Ragniter Stieg), die in Erbbaupacht errichtet wurde. Nach schriftlicher Auskunft des für die dortigen Erbbaurechtsgrundstücke zuständigen Verwalters, möchte die Grundstückseigentümerin (Stadt Hamburg) aus „städtebaulichen und strategischen Gründen“ ein Grundstück nicht mehr an einen kaufwilligen Erbbauberechtigten veräußern. Es stellt sich die Frage, welche städtebaulichen und strategischen Gründe zu dieser Entscheidung führten?

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

  1. Wie viele und welche Erbbaurechtsgrundstücke sind in der Kleinsiedlung (Bartensteiner Weg, Lycker Weg, Ostpreußenstieg, Wartenburger Weg) im Eigentum der Stadt? Bitte auf einer Karte die Grundstücke einzeichnen.

 

  1. Wie lang ist die Laufzeit der Erbbaupachtverträge und wann laufen die Verträge aus?

 

  1. Wer verwaltet die Erbbaurechtsgrundstücke der Siedlung?

 

  1. Wie viele Erbbauberechtigte in der Siedlung haben seit 2018 Interesse bekundet, ihr Erbbaurechtsgrundstück zu erwerben?

 

  1. Wie viele Erbbaurechtsgrundstücke wurden seit 2018 verkauft?

 

  1. Bei wie vielen Erbbaurechtsgrundstücken wurde ein Verkauf an die Erbbauberechtigten von Seiten der Stadt abgelehnt?

 

  1. Welche „städtebaulichen und strategischen Gründe“ führten dazu, dass ein Grundstück in dieser Siedlung vom Erbbauberechtigten nicht erworben werden durfte?

 

  1. Ist es rechtlich möglich, dass die Grundstückseigentümerin Stadt die Erbbaurechtsverträge vor Vertragsende wieder erwirbt? Wenn ja, inwiefern?

 

  1. Möchte die Stadt die Grundstücke wieder vorzeitig von den Erbbauberechtigten zurück erwerben? Wenn ja, welche Grundstücke, wann und warum?

 

  1. Kann die Stadt bei den Erbbaurechtsgrundstücken in der Siedlung ein Vorkaufsrecht geltend machen? Wenn ja, inwiefern?

 

  1. Möchte die Stadt bei den Erbbaurechtsgrundstücken in der Siedlung ein Vorkaufsrecht geltend machen? Wenn ja, für welche Grundstücke, wann und warum?

 

  1. Plant die Grundstückseigentümerin Stadt, Grundstücke in der Siedlung anderen Nutzungen, wie z.B. einer Mehrfamilienhausbebauung, zuzuführen? Wenn ja, welche Nutzungen und Grundstücke sind es? Wenn nein, warum dürfen die Erbbauberechtigten die Grundstücke nicht erwerben?

 

  1. Hat die zuständige Behörde mit dem Bezirksamt Wandsbek über Bebauungsmöglichkeiten der Erbbaurechtsgrundstücke gesprochen? Wenn ja, inwiefern, für welche Grundstücke und welche städtebaulichen Ziele sollen erreicht werden?

 

 

Anhänge

 

keine Anlage/n