Erbbaurechte im Bezirk Wandsbek - Potentiale nutzen, Planungssicherheit für Erbbaurechtsnehmende frühzeitig herstellen, Erbbaurecht attraktiver machen Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen
Boden ist eine knappe, endliche und nicht vermehrbare Ressource. Um die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger nach bezahlbarem Wohnraum zu erfüllen und dabei ebenso die langfristigen Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für morgen zu erhalten, machen immer mehr Städte und Gemeinden Gebrauch vom Erbbaurecht. Mit dem Grundsatz „Vorfahrt für das Erbbaurecht“ hat der Hamburger Senat unter Federführung von Finanz- und Stadtentwicklungsbehörde seine Bodenpolitik sozial, im Sinne städtischer Interessen und nachfolgender Generationen weiterentwickelt. Aktuell hat die Stadt ca. 4.400 Grundstücke im Erbbaurecht vergeben – ein großer Teil davon auch in Wandsbek. Unser Ziel ist, durch neue Erbbaurechte im Bereich Wohnen, aber auch im Gewerbe die Zahl der Erbbaurechte insgesamt deutlich zu steigern.
Der größte Anteil im Bereich Wohnen entfällt dabei – auch in unserem Bezirk - auf
Eigenheimgrundstücke. In Zukunft werden einige der Erbbaurechtsverträge auslaufen. In diesem Zuge sowie bei geplanten Veränderungen an den Baulichkeiten, Umfinanzierungen oder im Erbfall treten viele Fragen von Erbbaurechtsnehmenden auf: Welche Strategie verfolgt dabei die Stadt?
Welche Rechte haben Erbbaurechtsnehmende? Welche Möglichkeiten bieten sich nach Auslauf des Erbbaurechts?
Wir wollen den Erbbaurechtsnehmenden in unserem Bezirk möglichst früh möglichst viel Planungssicherheit geben – gleichzeitig aber auch da, wo es sozial (insbesondere für die Bestandshalter) und ökologisch (für den notwendigen Baumschutz usw.) gut verträglich ist, mit Augenmaß und unter Wahrung des Gebietscharakters Nachverdichtungspotentiale in Erbbaurechtsgebieten heben. Hierzu bedarf es eines strategischen Ansatzes im Bezirk. Diskussionen am Ellerneck in Tonndorf und in Teilen von Bramfeld zeigen, wie notwendig es ist, hier konzertiert vorzugehen.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
1.) Die federführende Finanzbehörde/LIG wird gebeten, gemeinsam mit dem Bezirksamt eine Bestandsaufnahme der Erbbaurechtsgebiete mit der Zielsetzung einer Planungsperspektive mit folgenden Maßgaben vorzunehmen:
a. Möglichst frühzeitig Planungssicherheit mit Erbbaurechtsverlängerungen, um Erbbaurechtsnehmenden Investitionen in den eigenen Bestand zu erleichtern und damit auch das Erbbaurecht als Instrument attraktiver zu machen, soweit nicht stadtentwicklungspolitische Interessen im Einzelfall dem entgegenstehen;
b. In Absprache mit den Fachämtern Stadt- und Landschaftsplanung sowie Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Erbbaurechtsflächen für eine potentielle Neustrukturierung von Grundstückszuschnitten und/ oder Anpassung des Planrechts zu identifizieren, um maßvolle und einfügungsverträgliche Verdichtungspotentiale entsprechend den bezirkspolitischen Maßgaben zu prüfen.
2.) Die Finanzbehörde/LIG wird gebeten, Erbbaurechtsnehmende rechtzeitig und umfassend zu informieren sowie zu gegebener Zeit über den Fortschritt zu Ziff. 1 im zuständigen Ausschuss der Bezirksversammlung zu berichten.
keine Anlage/n