Entwurf der neuen Globalrichtlinie Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit (informelle Vorabstimmung)
Letzte Beratung: 03.11.2021 Jugendhilfeausschuss Ö 8.3
Die Globalrichtlinie "GR J 01/2016 Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit in den Bezirken" tritt zum 31.12.2021 außer Kraft.
Eine Arbeitsgruppe aus Fachkräften der Sozialbehörde und der Bezirksämter hatte sich bis Mitte August 2020 mit der Überarbeitung der Globalrichtlinie befasst. Die Fachöffentlichkeit und Trägervertretungen wurden von der Sozialbehörde an der Erstellung des Entwurfs beteiligt.
Nach behördeninterner Abstimmung liegt der aktuelle Entwurf den Bezirksämtern seit 10.05.2021 vor. Die Sozialbehörde möchte den Bezirksämtern vor Einleitung des förmlichen Abstimmungsverfahrens Gelegenheit geben den Entwurf zur Kenntnis zu nehmen, sowie Änderungswünsche und Anmerkungen bis zum 04.06.2021 mitzuteilen.
Das förmliche Abstimmungsverfahren ist für den Zeitraum Ende August bis Ende Oktober 2021 vorgesehen.
Für die Erarbeitung einer Stellungnahme der bezirklichen §78 OKJA/JSA/FamFö hat sich im letzten Jahr eine Unter-AG gegründet. Auf der Sitzung der bezirklichen AG §78 vom 18.05.2021 wurde vereinbart, dass die Unter-AG auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs der neuen Globalrichtlinie eine Stellungnahme formulieren und zur Beschlussvorlage an den JHA weiterleiten wird.
Die Verwaltung wird im Zuge der informellen Abstimmung auf die spätere Stellungnahme der AG §78 und die Beschlussfassung des JHA verweisen.
Der JHA wird um Kenntnisnahme und Zustimmung gebeten.
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