20-7444

Entwicklung der Fläche des Berufsförderungswerks Hamburg - Sicherung der sozialen Einrichtungen Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der GRÜNEN-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

Am 24.01.2019 hat die Bezirksversammlung Wandsbek einen Beschluss zu den Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Geländes des Berufsförderungswerks Hamburg (BFW) an der August-Krogmann-Straße gefasst. Im Zuge einer Unternehmenssanierung des BFW können Flächen für den Wohnungsbau genutzt werden. Der Beschluss enthält neben städtebaulichen Vorgaben insbesondere Regelungen für den Umgang mit den bisherigen sozialen Angeboten am Standort und Ersatzlösungen. Im Sachverhalt heißt es daher:

Dabei ist es wichtig, dass die vorhandenen sozialen Einrichtungen erhalten bleiben und ggf. um weitere Einrichtungen ergänzt werden. Besonders wichtig ist der Erhalt des Schwimmangebots in diesem Bereich, da die beiden vorhandenen Lehrschwimmbecken von zahlreichen Vereinen genutzt werden. Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration und die Finanzbehörde haben hierzu ihre Unterstützung fest zugesichert.“

Die betreffenden Teile des Beschlusstextes lauten:

  1. Der Planungsausschuss begrüßt die Zustimmung und die Unterstützung der Fachbehörden für eine Lösung für die Fläche des Berufsförderungswerks in Farmsen-Berne, die die folgenden Parameter berücksichtigt. (…)
  1. Die Einhaltung der folgenden für die Entwicklung des Areals vereinbarten Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau sowie für Angebote und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur ist in der Auslobung zum vorgesehenen städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahren und im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in jedem Fall  gegenüber dem späteren Investor sicherzustellen. Außerdem möge die Verwaltung dar Sorge tragen, dass das Berufsförderungswerk die Parameter in geeigneter Weise in seiner Verkaufsabwicklung berücksichtigt und den Käufer auf diese hinweist: (…)

c. Mindestens 30 % der Wohnungen im neuen Bebauungsplan, davon 15 mit Bindung für vordringlich wohnungsuchende Haushalte, sind als öffentlich geförderte Wohnungen im ersten Förderweg der IFB mit einer Bindung von 30 Jahren zu realisieren. Bei dem öffentlich geförderten Wohnungsbau soll es sich um Wohnungsbau für einen breiten Adressatenkreis handeln, keine reinen Spezialformen wie Senioren-, Azubi- oder Studentenwohnen. Hinzu kommen anteilig frei finanzierte Mietwohnungen und Eigentumswohnungen. (…)

e. Aufgrund des stadtweiten Bedarfs sind 30 Auszubildendenwohnungen in den Wohnungsmix zu integrieren. Diese sind nicht auf die 30 % geförderte Mietwohnungen anrechenbar. (…)

  1. Sofern auf dem nördlich gelegenen Gelände des ehemaligen Pflegezentrums (Farmsen-Berne 36) eine Unterbringung nicht möglich ist, ist das aktuell im Marie-Bautz-Weg 15 a ansässige Kinder- und Familienhilfezentrum (KiFaZ) mit 1000 m² Bruttogeschossfläche inkl. zusätzlicher Jugendwohnungen zwingend innerhalb des Wettbewerbsgebiets unterzubringen.
  1. Um dem aktuellen Bedarf für Schwimmzeiten gerecht zu werden, sind die vorhandenen Schwimmangebote durch den Bau und den Betrieb eines neuen Lehrschwimmbeckens zu erhalten. Das neue Lehrschwimmbecken muss eine im Vergleich zum größeren bestehenden Lehrschwimmbecken adäquate Größe haben (möglichst eine Wasserfläche von 12,5 x 25 Metern mit der Möglichkeit, den Boden abzusenken, zugehörige Umkleiden sowie Neben- und Technikräume). Es muss sichergestellt werden, dass sämtliche Schwimmzeiten in Abstimmung mit den externen Vereinen und Verbänden gewährleistet werden. Interne Angebote für das Berufsförderungswerk sind dabei nicht zu becksichtigen.
  1. r die vorhandenen Einrichtungen (KiFaZ, etc.) muss eine Interimslösung für die Bauzeit sichergestellt sein, damit deren Betrieb unterbrechungsfrei garantiert werden kann. Anfallende Umzugskosten für Interimslösungen sind dabei durch den zukünftigen Investor zu tragen.
  1. Im Bereich des neuen Bebauungsplans soll eine zusätzliche Kindertagesstätte mit mindestens 120 Plätzen durch den Investor realisiert werden. Sofern die Möglichkeit eines größeren Angebotes besteht, soll dieses angestrebt werden.
  1. r das neue Quartier ist durch den Investor ein Quartiersbüro mit Gemeinschaftsraum von mindestens 150 m² einzurichten. (…)

In der Antwort des Bezirksamts auf die Anfrage 20-7173.1 heißt es u. a.:

  • Zu Frage 3: r das angestrebte Wettbewerbsverfahren wurde dem Eigentümer aufgegeben, Flächen für ein KiFaZ bereitzustellen sowie ein Schwimmbad mit einer Wasserfläche von 20 X 12,5 Metern zu errichten.“
  • Zu Frage 5:Soziale Einrichtungen sollen nach derzeitigem Stand nicht neu entstehen.“

Dies entspricht nicht der Beschlusslage der Bezirksversammlung und nicht dem Willen der Koalition von SPD und Grünen im Bezirk.

Der Planungsausschuss möge daher beschließen:

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Die Bezirksversammlung bekräftigt ihren Beschluss vom 24.01.2019 (Drs. 20-6970.1).
  1. Die Bezirksversammlung stellt klar: Es ist ein neues Schwimmbad als Ersatz für den Bestand auf dem BFW-Gelände
  1. mit einer Wasserfläche von 12,5 x 25 Metern,
  1. mit der Möglichkeit einer Absenkung des Bodens auf eine Tiefe von 180 cm und
  1. mit zugehörigen Umkleiden sowie Neben- und Technikräumen zu planen und umzusetzen.
  1. Es muss sichergestellt werden, dass sämtliche Schwimmzeiten in Abstimmung mit den externen Vereinen und Verbänden gewährleistet werden.
  1. Der zeitliche Abstand zwischen Schließung der Becken im Bestand und Eröffnung des neuen Schwimmbades ist möglichst gering zu halten.
  1. Auch für die weiteren Maßgaben zum Schwimmbad sowie zum sozialen Wohnungsbau, zu den Auszubildendenwohnungen, dem Kinder- und Familienhilfezentrum und seine Interimslösung, den zusätzlichen Jugendwohnungen, eine zusätzliche Kita und ein Quartiersbüro mit Gemeinschaftsraum gilt die Beschlusslage aus Drs. 20-6970.1.
Anhänge

keine Anlage/n

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