Entwicklung der Fläche des Berufsförderungswerks Hamburg - Sicherung der sozialen Einrichtungen Beschlussvorlage des Planungsausschusses
- Ursprünglich als interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der GRÜNEN-Fraktion (Drs. 20-7444) im Planungsausschuss am 16.04.2019.
- Einstimmig beschlossen, bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.
Am 24.01.2019 hat die Bezirksversammlung Wandsbek einen Beschluss zu den Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Geländes des Berufsförderungswerks Hamburg (BFW) an der August-Krogmann-Straße gefasst. Im Zuge einer Unternehmenssanierung des BFW können Flächen für den Wohnungsbau genutzt werden. Der Beschluss enthält neben städtebaulichen Vorgaben insbesondere Regelungen für den Umgang mit den bisherigen sozialen Angeboten am Standort und Ersatzlösungen. Im Sachverhalt heißt es daher:
„Dabei ist es wichtig, dass die vorhandenen sozialen Einrichtungen erhalten bleiben und ggf. um weitere Einrichtungen ergänzt werden. Besonders wichtig ist der Erhalt des Schwimmangebots in diesem Bereich, da die beiden vorhandenen Lehrschwimmbecken von zahlreichen Vereinen genutzt werden. Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration und die Finanzbehörde haben hierzu ihre Unterstützung fest zugesichert.“
Die betreffenden Teile des Beschlusstextes lauten:
c. Mindestens 30 % der Wohnungen im neuen Bebauungsplan, davon 15 mit Bindung für vordringlich wohnungsuchende Haushalte, sind als öffentlich geförderte Wohnungen im ersten Förderweg der IFB mit einer Bindung von 30 Jahren zu realisieren. Bei dem öffentlich geförderten Wohnungsbau soll es sich um Wohnungsbau für einen breiten Adressatenkreis handeln, keine reinen Spezialformen wie Senioren-, Azubi- oder Studentenwohnen. Hinzu kommen anteilig frei finanzierte Mietwohnungen und Eigentumswohnungen. (…)
e. Aufgrund des stadtweiten Bedarfs sind 30 Auszubildendenwohnungen in den Wohnungsmix zu integrieren. Diese sind nicht auf die 30 % geförderte Mietwohnungen anrechenbar. (…)
In der Antwort des Bezirksamts auf die Anfrage 20-7173.1 heißt es u. a.:
Dies entspricht nicht der Beschlusslage der Bezirksversammlung und nicht dem Willen der Koalition von SPD und Grünen im Bezirk.
Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:
keine Anlage/n
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