Entwässerungssituation im Bereich von-Suppé-Straße/ Pusbackstraße/ Meiendorfer Weg, hier: Prüfergebnis bzgl. Bau eines Rückhaltebeckens Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2020 (Drs. 21-0987)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie und ob sich durch den Bau eines Rückhaltebeckens im Bereich von-Suppe'-Straße/ Pusbackstraße/ Meiendorfer Weg die Situation der Entwässerung verbessern lässt. Die Verwaltung möge außerdem für diesen Bereich bei Bauanträgen eine Infobroschüre zu Maßnahmen für die Entwässerung auf dem privaten Grundstück ausgeben. Weiterhin möge die Verwaltung im Rahmen des B-Planverfahrens den Bau von Gründächern als Vorgabe prüfen und ggfs. berücksichtigen.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Mit Drucksache 21-0987 hatte die Bezirksversammlung um Prüfung gebeten, wie und ob sich durch den Bau eines Rückhaltebeckens im Bereich von-Suppé-Straße/ Pusbackstraße/ Meiendorfer Weg die Situation der Entwässerung verbessern lässt.
Das Bezirksamt hat auf Grundlage einschlägiger Regelwerke für fünf Standorte in dem Gebiet berechnet, welches Volumen bzw. welche Fläche jeweils für Rückhalteräume zur Verfügung stehen müsste.
Es hat sich gezeigt, dass an 4 Standorten ohne Privatgrundstücke zu beanspruchen keine ausreichend großen öffentliche Flächen zur Verfügung stehen. Die benötigten Rückhaltevolumina an den vier Standorten sind so groß, dass eine Machbarkeit nicht gegeben ist. Am fünften Standort, am Meiendorfer Weg wäre die Flächenverfügbarkeit im öffentlichen Raum zwar gegeben, aber durch die Lage, würde sich keine Verbesserung für die Suppé Straße und Pusbackstraße und auch nur geringe Verbesserungen für den Meiendorfer Weg ergeben. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ergeben sich für die zu entlastenden Gebiete keine Vorteile aus der Umsetzung dieser Maßnahme. Auch aus naturschutzfachlicher Sicht wäre das Vorhaben dort aufgrund des hohen Baumbestands kritisch zu sehen.
Details der Prüfung sind dem Bericht in der Anlage zu entnehmen.
Ausblick: Das Bezirksamt prüft erneut bei Änderung der Rahmenbedingungen, z. B. im Zuge der Überplanung von Straßen, ob sich die erforderlichen Rückhaltevolumina durch breiteren Gräben, Stauraumkanäle bzw. -rigolen oder einem gezielten Einstau der Straßenfläche nachweisen lassen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.