Energieeffiziente und umweltfreundliche Beleuchtung: EU-Projekt LUCIA in Wandsbek starten Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.11.2020 (Drs. 21-2056.1)
Letzte Beratung: 23.03.2021 Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 6.6
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten,
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:
Die Aufgabenverteilung bei der öffentlichen Beleuchtung in Hamburg ist wie folgt festgelegt: Grundsatz- und ministerielle Aufgaben der öffentlichen Beleuchtung obliegt dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) im Auftrag der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM). Um Fragen der Ausgestaltung der öffentlichen Beleuchtung kümmert sich die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) als wiederum vom LSBG beauftragter Realisierungsträger. Dies betrifft auch das Erhaltungsmanagement und damit die Erneuerung abgängiger Beleuchtungsanlagen für den gesamten Bestand der Freien und Hansestadt Hamburg.
Die Erneuerung der Leuchten erfolgt in der Regel nach ca. 25 Jahren Nutzungsdauer. Bei der technischen Entwicklung neuer Produkte werden dabei auch Umweltschutzbelange umfassend betrachtet.
Kugelleuchten, die das Licht auch nach oben abgeben, kommen bei Neubauten und Erneuerungen grundsätzlich nicht mehr zum Einsatz. Welche Leuchte Verwendung findet, hängt von der Beleuchtungsaufgabe sowie der örtlichen Situation ab. Der Bestand der für die Wegebeleuchtung eingesetzten Kugelleuchten umfasst aktuell rund 1.800 Stück. Dies entspricht etwa 1,5 Prozent des Leuchtenbestands. In denkmalgeschützten Bereichen ist nicht abzusehen, wann alle Kugel-leuchten komplett ersetzt sein werden. Dort, wo kein Denkmalschutz besteht, werden sie inner-halb der nächsten 15 Jahre im Zuge regelmäßiger Grundinstandsetzungen gegen neue Modelle ausgetauscht.
Die HHVA nimmt Anregungen der Bezirksversammlung Wandsbek gern auf und steht für einen Erörterungstermin zur Verfügung. Für Bereiche, bei denen der Bezirk vordringliche Bedarfe identifiziert hat, können konkrete Lösungswege besprochen w-erden. Eine vorgezogene Erneuerung von Beleuchtungsanlagen ist jedoch grundsätzlich nur dann möglich, wenn das Bezirksamt Wandsbek die Finanzierung übernimmt.
Dies vorausgeschickt beantwortet die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende die Fragen wie folgt:
Zu 1.
BVM und LSBG haben sich nach umfangreicher Prüfung dafür entschieden, auf eine Teilnahme zu verzichten, da kaum neue Erkenntnisse zu erwarten sind. Personeller und finanzieller Aufwand stünden in keinem Verhältnis zum Ergebnisgewinn. BVM, LSBG und HHVA arbeiten seit mehr als zehn Jahren erfolgreich an einer energieeffizienten, sparsamen und umweltverträglichen Beleuchtung des Stadtgebiets. In der Fachwelt hat Hamburg dafür große Anerkennung gefunden.
Zu 2.
Diese Bitte verstehen BVM und LSBG als an die Verwaltung des Bezirks, das Bezirksamt, gerichtet.
Zu 3.
Die Grundinstandsetzung der öffentlichen Beleuchtung erfolgt abhängig vom Alter der Masten und Leuchten. Im Zuge der Sanierung werden die Anlagen auf den aktuellen technischen Stand gebracht. Durch die exakte Lichtlenkung von modernen Leuchten wird das Licht dahin gelenkt, wo es benötigt wird. Eine Beeinträchtigung der Natur und der Anwohnenden wird dabei so weit wie möglich reduziert. In Hamburg kommt warmweiße Lichtfarbe mit geringem Blauanteil im Spektrum zum Einsatz, so dass Natur und Menschen so wenig wie möglich beeinträchtig werden.
Dem Bezirk Wandsbek steht es frei, Bereiche für eine vorgezogene Sanierung der Beleuchtung zu identifizieren. Dies bietet sich besonders im Zuge einer Straßenbaumaßnahme an. Die Kosten für eine solche vorgezogene Sanierung wären allerdings durch das Bezirksamt Wandsbek zu tragen.
Zu 4.
Entfällt – siehe Antworten zu 1. und 2.
Zu 5.
Auf einen Umbau von bestehenden Leuchten wird aus technischen und wirtschaftlichen Gründen grundsätzlich verzichtet. Kugelleuchten werden bei Erneuerungen derzeit gegen den Leuchten-Typ „LitePole“, Fabrikat Siteco, oder den Leuchten-Typ „Cuvia“, Fabrikat Trilux ausgetauscht (siehe Abbildungen, Quelle: Hamburg Verkehrsanlagen GmbH). Welche Leuchte zum Einsatz kommt, hängt von der Beleuchtungsaufgabe, der örtlichen Situation und der Frage ab, ob das Tragwerk zeitgleich mit der Leuchte getauscht wird.
Abbildung 1: Leuchten-Typ „LitePole“ Fabrikat Siteco
Abbildung 2: Leuchten-Typ „Cuvia“ Fabrikat Trilux
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Die BUKEA begrüßt den Beschluss des Ausschusses für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz der Bezirksversammlung Wandsbek, dem EU-Projekt LUCIA des Bezirksamts Altona beizutreten oder ein vergleichbares Projekt selbst zu initiieren.
Die BUKEA unterstützt gerne alle Bemühungen der Bezirksämter zur Vermeidung von Lichtverschmutzung und bietet ihre fachliche Begleitung und Beratung etwaiger Projekte an.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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