Endlich echter Schutz vor Kälte und Corona für die Obdachlosen in Ham-burg: Open The Hotels im Bezirk Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.11.2020 (Drs. 21-2347)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
a) die Unterbringung von obdachlosen Menschen in Beherbergungsbetrieben wie Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Hotels und Pensionen durchgeführt werden kann.
b) die Unterbringung anonym und ungeachtet der Herkunft der Betroffenen erfolgen kann und auf Mitwirkungs- und Meldepflichten sowie auf eine Übermittlung der Daten der Schutzsuchenden an andere Behörden verzichtet werden kann.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1. a)
Die bestehenden Angebote im Rahmen der Unterbringung obdachloser Menschen in Hamburg bieten hinreichend Schutz vor Kälte sowie vor den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.
In Ergänzung zu den umfänglich vorgehaltenen regelhaften Notübernachtungsplätzen hat die Stadt Hamburg in diesem Jahr umgehend und differenziert auf zusätzliche Bedarfe reagiert bzw. diese frühzeitig bei den Planungen für das Winternotprogramm (WNP) 2020 / 2021 antizipiert. Das Notunterbringungs- und Versorgungsprogramm (NUVP) wurde flexibel an neue Problemlagen angepasst, ebenso das WNP, welches durch einen neuen Standort in der Schmiedekoppel um rund 250 Schlafplätze erweitert wurde. Dieser substantielle Ausbau der Unterbringungskapazitäten erlaubt nunmehr grundsätzlich eine lockere Belegung. Mit der zusätzlichen Tagesaufenthaltsstätte (TAS) in der „Markthalle“ wurde zudem ein weiteres Betreuungs- und Versorgungsangebot für täglich bis zu 200 Menschen geschaffen, u.a. mit begleitender Sozialberatung.
Das strenge Hygienekonzept des Betreibers F&W fördern und wohnen AöR (F&W) stellt darüber hinaus den Infektionsschutz auch in größeren Übernachtungsstandorten sicher und ist eng mit den Gesundheitsämtern abgestimmt. So werden u.a. sämtliche Unterkünfte infolge der geltenden Hygieneauflagen jeden Tag während der Schließzeiten desinfiziert. Diese Maßnahme betrifft selbstredend auch die Einrichtungen des WNP.
Im Unterschied zu Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Hotels oder Pensionen gewährleistet eine Unterbringung in den Gemeinschaftsunterkünften von F&W als besonderen Mehrwert auch die unmittelbare Anbindung an das umfangreiche niedrigschwellige Hilfesystem vor Ort. Hierzu zählen u.a. die regelhafte Essensversorgung mithilfe eines vorgehaltenen Caterings, die Betreuung durch fachlich geschulte Mitarbeitende sowie eine differenzierte Sozialberatung und medizinische Versorgung. Auch können mögliche Wege in weiterführende Hilfsangebote des Regelsystems aufgezeigt oder eine öffentlich-rechtliche Unterbringung (örU) vermittelt werden.
In begründeten Ausnahmefällen wird zusätzlich auch bereits jetzt eine Einzelunterbringung in Hotels durch die Stadt Hamburg praktiziert. Ebenso werden bei entsprechenden Kapazitäten Möglichkeiten zur Einzelunterbringung von obdachlosen Menschen mit psychischen Erkrankungen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) sowie von Notübernachtungsstätten vorgehalten.
Darüber hinaus gilt weiterhin die zum WNP 2019 / 2020 eingeführte „Geschwächten-Regelung“: Physisch oder psychisch erheblich geschwächte Personen erhalten Nacht- und Tagesaufenthalt im Pik As, Frauen in der Horner Landstraße 85 und Rollstuhlfahrer am Standort Friesenstraße.
Im Rahmen der von der Stadt finanzierten Wohncontainer der am WNP teilnehmenden Kirchengemeinden und Hochschulen werden zudem seit dem 01.11.2020 gezielt Plätze an „besondere Härtefälle“ vergeben und ggf. von Akteuren der Straßensozialarbeit u.a. betreut. Hier werden auch Einzel- bzw. Doppelbelegungen ermöglicht.
Obdachlose Familien und Elternteile mit Kindern wiederum werden aus Gründen des besonderen Schutzbedürfnisses prinzipiell nicht an die städtischen WNP-Standorte verwiesen, sondern erhalten (auch vorab bis zur schnellstmöglichen Klärung der örU-Berechtigung) grundsätzlich eine Unterbringung in einem Hotel oder in einer Wohnunterkunft.
Ob und inwieweit darüber hinaus für besondere Zielgruppen weitere Möglichkeiten zur Einzelunterbringung während der Pandemie geschaffen werden sollten, wird entsprechend des Bürgerschaftsbeschlusses Drs. 22/2311 vom 24.11.2020 geprüft.
Insgesamt verdeutlicht die Vielfalt der oben beschriebenen Angebote, dass Hamburg bereits jetzt über ein ebenso umfangreiches wie auch differenziertes Hilfesystem zur Unterbringung, Betreuung und Versorgung obdachloser Menschen verfügt.
Zu 1. b)
Entfällt.
Zu 2.
Entfällt.
Zu 3.
Im NUVP, in den ganzjährigen Notübernachtungsstätten sowie im WNP wird ein Mund- und Nasenschutz in jenen Fällen ausgegeben, in denen ein solcher nach der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung erforderlich ist (zum Beispiel bei Fahrten im öffentlichen Personen- und Nahverkehr und bei Einkäufen im Einzelhandel).
Zu 4.
Entfällt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n