22-0801

Einzelhandel unterstützen, Parkmöglichkeiten um den Wellingsbüttler Markt herum erweitern Beschluss der Bezirksversammlung vom 21.11.2024 (Drs. 22-0505.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 12.02.2025 Regionalausschuss Alstertal Ö 6.4

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, zu prüfen, ob die in der Anlage gekennzeichneten beidseitigen Halteverbote vor dem Café Reinhardt im Schulteßdamm und die an die Parkzone angrenzenden Halteverbote in der Rehmkoppel soweit möglich zeitnah in auf 2 Stunden begrenztes Parken mit Parkscheibe umgewandelt werden können.

 

 

Stellungnahme des Polizeikommissariats (PK) 35:

 

1.Vorbemerkung

 

Das PK 35 hat die Vorbereitung auf die Sitzung des Regionalausschusses Alstertal am 13.11.2024 sowie den dort gefassten Beschluss zur oben aufgeführten Sache zum Anlass genommen, die aktuell bestehende Verkehrssituation zu beobachten und im Hinblick auf die Verkehrssicherheit zu bewerten.

 

2. Beschreibung und Bewertung der Verkehrssituation in der Rehmkoppel

 

Im Bereich der Rehmkoppel etwa in Höhe der Häuser Rehmkoppel 1a und 1b sind aufgrund einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung vom 09.04.1996 Parkplätze eingerichtet, auf denen im Zeitraum von Montag bis Freitag 08:00bis 18:00 Uhr für zwei Stunden mit Parkscheibe geparkt werden darf. Vom Haus Rehmkoppel 1 b bis etwa in Höhe der Hausnummer 3 ist das Parken grundsätzlich am Fahrbahnrand zulässig. Hier könnte das PK 35 auf Basis einer Straßenplanung des Bezirksamtes Wandsbek Kurzzeitparkstände eingerichtet werden, womit jedoch der Parkraum für Anwohnende reduziert wird.

Im Bereich der Rehmkoppel 3 bis 7 ·ist aufgrund einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung vom 10.11.1998 ein absolutes Haltverbot eingerichtet, um Gefahren für überquerende zu Fuß gehende Personen und Gefahren für Fahrzeugführende im Begegnungsverkehr zur reduzieren. Dieses Haltverbot bewertet das PK 35 weiterhin als zwingenderforderlich. In diesem Bereich können keine Kurzzeitparkstände eingerichtet werden.

 

4. Beschreibung und Bewertung der Verkehrssituation in der Schulteßdamm

 

Die Haltverbote im Schulteßdamm in Höhe der Firma Cafe Reinhardt beruhen auf einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung vom 08.12.1964, die mit beobachteten Konfliktsituationen zwischen Fahrzeugen im Begegnungsverkehr aufgrund von am Fahrbahnrand ganztägig geparkten Fahrzeugen begründet ist.

Das PK 35 hat sich anlässlich der vorliegenden Beschlussvorlage an das Bezirksamt Wandsbek mit der Bitte um Prüfung gewandt, ob die baulichen Voraussetzungen (beispielsweise der Straßenquerschnitt und Fahrbahnbreiten bzw. der Schleppkurven an einer Grundstücksausfahrt) für die Markierung und Beschilderung von Kurzzeitparkständen im Bereich des Schulteßdamm zwischen der Einmündung Rol­finckstraße und dem Haus Schulteßdamm 3 vorliegen.

Eine abschließende Prüfung der Verkehrssicherheit kann auf Basis einer entsprechenden Planung des Bezirksamtes erfolgen.

 

5. Fazit

 

Das PK 35 begleitet weiterhin konstruktiv Überplanungen des öffentlichen Straßenraums im Hinblick auf die Verkehrssicherheit.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis. 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
30.01.2025
Ö 14.14
Lokalisation Beta
Rolfinckstraße

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