21-4432

Einsatz von Lärmblitzern prüfen Debattenantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen, angemeldet zur Debatte von der SPD-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
16.12.2021
Sachverhalt

Lärm macht krank. Diese Erkenntnis ist in den letzten Jahren und Jahrzenten mehr in das Bewusstsein der Bevölkerung gerückt. Insbesondere in den Städten wird die gesundheitliche Wirkung von Lärmbelästigungen bei vielen städtischen Maßnahmen mittlerweile regelhaft berücksichtigt. Es gibt viele Ursachen für Lärm. Eine wesentliche Lärmquelle in der Stadt ist der Lärm durch den Straßenverkehr.  

 

Auch Hamburg will etwas gegen Straßenverkehrslärm tun. In Hamburg wurde ein Lärmaktionsplanung beschlossen, der u.a. auch wirksamen Maßnahmen gegen Straßenverkehrslärm zum Ziel hat. Kürzlich wurde vom Senat die sogenannte dritte Stufe des Lärmaktionsplanes beschlossen, damit es in Hamburg ruhiger wird. Dazu gehört die Einführung von Tempo 30-Abschnitten auf insgesamt 85 Strecken in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr.

 

Wichtig zu wissen ist, dass bereits jetzt das Verursachen von unnötigem Lärm nach der Straßenverkehrsordnung verboten ist. Lärm machen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden.

 

Um Anwohnerinnen und Anwohner noch besser vor Straßenlärm zu schützen und außergewöhnlich hohe Lärmquellen identifizieren zu können, könnten stationäre Lärmmessgeräte oder „Lärmblitzer“ ein probates Mittel sein. Denn zu laute Fahrzeuge müssen nicht immer zu schnell unterwegs sein. Insbesondere Autoposer und illegal getunte und damit zu laute Fahrzeuge könnten auf diese Weise an besonders betroffenen Hauptverkehrsstraßen aufgespürt und verfolgt werden. Sobald ein vorgegebener Geräuschpegel überschritten wird, wird der Verkehrsteilnehmer hierauf hingewiesen oder geblitzt.

 

Im Dezember 2020 verwies die Bundesregierung nach einer Anfrage der Grünen darauf, dass die Überwachung und Verfolgung von Verkehrsverstößen ausschließlich Sache der Länder sei und von ihnen geregelt werden müsse (Drs. 19/25435 vom 18.12.2020). In Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz gibt es bereits derartige Pilotprojekte. Auch in Bremen wurden bereits Lärmblitzer von Landespolitikern der SPD und Grünen gefordert. Hamburg sollte sich diesen Initiativen anschließen und sich dafür einsetzen, dass künftig neben Geschwindigkeits- auch Lärmkontrollen durchgeführt werden können, um die Bürgerinnen und Bürger besser vor Straßenlärm zu schützen.  

 

Eine besonders geeignete Straße für ein mögliches derartiges Pilot-Projekt in Wandsbek könnte die Wandsbeker Chaussee sein, für die seit Jahren Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner über Autoposer und davon ausgehende extreme Lärmbelastungen an die Bezirkspolitik herangetragen und diskutiert werden.

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten,

 

  1. zu prüfen, unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen Lärmkontrollen im Hamburger Straßenverkehr durchgeführt werden könnten und welche Geräte auf dem deutschen Markt zugelassen sind.
  2. sich dafür einzusetzen, dass künftig Lärmkontrollen im Straßenverkehr durchgeführt werden können,
  3. die Wandsbeker Chaussee an geeigneter Stelle für ein solches Pilot-Projekt vorzumerken.
  4. Das Ergebnis ist dem MOWI und dem KUV mitzuteilen

 

 

Anhänge

keine Anlage/n