21-0376

Einrichtung zweier Behindertenparkplätze vor dem Kulturzentrum Bürgerhaus in Meiendorf (BiM) Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.09.2019 (21-0268)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Der Regionalausschuss Rahlstedt ist mit der Mitteilung Drs.Nr. 20-7300 nicht zufrieden. Er verweist nochmals auf den ursprünglich gefassten Beschluss bezüglich der geforderten zwei Stellplätze für Menschen mit Behinderung und bittet die Verwaltung, Kontakt mit dem Bürgerhaus Meiendorf aufzunehmen und an dieser Stelle eine Klärung herbeizuführen. Der Regionalausschuss Rahlstedt wird um Information gebeten.

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) /  Polizeikommissariat (PK 38) antwortet wie folgt:

 

PK 382 als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde nimmt in Abstimmung mit der zentralen Straßenverkehrsbehörde VD 52 zu der o.a. Beschlussempfehlung wie folgt Stellung:

 

Der Antrag auf die Einrichtung zweier Behindertenparkplätze vor dem BIM in Meiendorf wurde vom PK 38 (Straßenverkehrsbehörde) geprüft und negativ beschieden. Näheres siehe Drucksache 20-7300.

 

Die Sachlage ist unverändert, so dass weitere Maßnahmen seitens des PK 38 nicht geplant sind.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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