Einrichtung von Halteverbotsbereichen als Ausweichzonen für den Begegnungsverkehr im Warnemünder Weg Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.04.2024 (Drs. 21-8699.1)
Letzte Beratung: 13.11.2024 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 7.3
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1.) Der Regionalausschuss bittet die zuständige Fachbehörde zu prüfen, ob zum Zweck der Einrichtung notwendiger Ausweichmöglichkeiten im derzeit zum Parken genutzten nord-westlichen Bereich des Warnemünder Weges ein oder zwei ausreichend bemessene Zonen mit absolutem Halteverbot - Verkehrszeichen 283 eingerichtet werden können, damit ein- oder zwei, auch für Busse bemessene, Ausweichzonen vorhanden wären.
2.) Ebenso wäre zu prüfen, ob diese Maßnahme auch im Verlauf des Warnemünder Weges zwischen Parchimer Straße und Ebersmoorweg umzusetzen ist.
3.) Der Regionalausschuss ist bitte vom Ergebnis der Prüfung zeitnah zu unterrichten.
Das Polizeikommissariat 382, als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde, nimmt zu der o.a. Beschlussempfehlung folgendermaßen Stellung:
Hinsichtlich der in dem o.a. Petitum unter 1.) zur Rede stehenden Ausweichmöglichleiten im nordwestliehen Bereich des Warnemünder Wegs wurde von der Straßenverkehrsbehörde des PK 38 am 19.04.2024 unter dem Az.: 038/8V/265093/2024 ein beidseitiges Haltverbot für den Begegnungsverkehr straßenverkehrsbehördlich angeordnet. Die Umsetzung obliegt dem Straßenbaulastträger.
In dem unter 2.) aufgeführten Bereich des Warnemünder Wegs, zwischen der Parchimer Straße und dem Ebersmoorweg, wurden am 10.07.2023 durch die Anordnung von Haltverbotsstrecken i.H. der Einmündung der Parchimer Straße und beiderseits nördlich der Einmündung in den Ebersmoorweg Begegnungsstellen für den Verkehr geschaffen und eine ausreichende Sichtbeziehung hergestellt (s. Az.: 038/8V/473090/2023). Eine Umsetzung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung erfolgte bereits.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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