22-2342

Einrichtung von E-Scooter-Abstellflächen Debattenantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion, angemeldet zur Debatte von der Fraktion Die Grünen

Antrag

Letzte Beratung: 09.10.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.8

Sachverhalt

E-Scooter sind inzwischen ein fester Bestandteil der urbanen Mobilität in unserem Bezirk. Sie ermöglichen Menschen eine unkomplizierte Fortbewegung an der frischen Luft, sind flexibel einsetzbar und verursachen lokal keine Emissionen. Besonders auf der sogenannten letzten Meile ergänzen sie den öffentlichen Nahverkehr sinnvoll und leisten so einen Beitrag zur Mobilitätswende und zum Klimaschutz.

Doch wenn E-Scooter ungeordnet abgestellt werden oder umkippen, können sie zu Barrieren oder sogar Stolperfallen werden. Dann sorgen sie für erheblichen Ärger bei anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere der zu Fuß gehenden, Radfahrenden und ÖPNV-Nutzenden. Insbesondere im Bereich der Schnellbahnhaltestellen kann dies sogar zu einer Behinderung des öffentlichen Nahverkehrs führen.

Die FHH die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum inzwischen als Sondernutzung eingestuft um dem Problem von verkehrsbehindernd oder sogar -gefährdend abgestellten E-Scootern entgegenzuwirken. Der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Sondernutzung eröffnet neue Regelungs-Möglichkeiten. Dazu gehört auch die Einrichtung von festen Abstellflächen in Verbindung mit Parkverbotszonen im direkten Umfeld der Abstellflächen.

Ein Anfang wurde gemacht und es sollen kurzfristig Flächen an den U-Bahn-Haltestellen Oldenfelde und Wandsbek-Gartenstadt eingerichtet werden.

Aber auch trotz der Einrichtung von Abstellflächen kann es dazu kommen, dass einzelne E-Scooter falsch abgestellt werden. Damit diese Situationen schnell behoben werden, sollten die bereits vorhandenen Werkzeuge bekannt gemacht und konsequent umgesetzt werden.

Petitum/Beschluss

Das Bezirksamt und die Fachbehörde werden gebeten:

- an den Schnellbahnhaltestellen im Bezirk Wandsbek, die innerhalb der Geschäftsgebiete der E-Scooter-Anbieter liegen, Abstellflächen für E-Scooter in Verbindung mit Parkverbotszonen einzurichten

- in wichtigen Ortszentren, die innerhalb der Geschäftsgebiete der E-Scooter-Anbieter liegen, Abstellflächen für E-Scooter in Verbindung mit Parkverbotszonen einzurichten

- bei öffentlichen Planungen, die Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter in Verbindung mit Parkverbotszonen zu berücksichtigen

- sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass falsch abgestellte E-Scooter in der mit den Anbietern vereinbarten Frist abgeholt werden und ggf. die vorgesehenen Bußgelder erhoben werden

- die Webseite Scooter-Melder.de sowie die emailadresse hamburg.escooter@gmail.com bekannt zu machen

- den Mobilitätsausschuss über die Ergebnisse zu unterrichten

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