20-5007

Einrichtung von 2 Fußwegebuchten mit Baumbepflanzung (Tiefwurzler) im Straßenraum in der Veltheimstraße Antrag der SPD- und Grünen-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Die Veltheimstraße, mit einer Länge von 514 Metern und einer Breite von ca. 5 Metern, hat auf der gesamten Länge einen geraden. Verlauf. Dort wird einseitig geparkt, so dass im Begegnungsverkehr häufig ein Ausweichen nur über den Gehweg erfolgt. Wechselseitig markierte Parkfelder auf der Straße, würden das Geschwindigkeitsniveau drosseln. Durch den Zuzug vieler Familien hat sich die Anzahl der dort wohnenden Kinder deutlich erhöht. Damit ist das Sicherheitsbedürfnis der Eltern für ihre Kinder gestiegen.

 

Durch die zusätzliche Einrichtung von 2 wechselseitig angeordneten, bepflanzbaren Ausbuchtungen (Pflanzinseln wie im Weddinger Weg) könnte dies eine tempoverminderte und damit vorsichtigere Fahrweise zur Folge haben und einhergehen mit einer größeren Sicherheit. Diese Ausbuchtungen sollten jeweils mit einem tiefwurzelnden Baum bepflanzt werden. Dieses Thema ist mit mehreren Eingaben der Anwohner bereits im Regionalausschuss beraten und behandelt worden. Auch die örtliche, zuständige Polizeibehörde kann sich solche Pflanzinseln in dem genannten Bereich vorstellen.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Rahlstedt beschließen, der Bezirksversammlung als Beschluss zu empfehlen: 

 

1.)    Die zuständige Behörde/Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im Rahmen der absehbar vorgesehenen Sanierung des zu erneuernden Gehweges im Jahre 2018 an der Straßenseite mit den geraden Hausnummern, zwei wechselseitig angeordnete Pflanzinseln mit entsprechender Ausbuchtung und jeweils mit einem tielwurzelnden Baum hergerichtet werden kann. Als Vorbild dient der Weddinger Weg.

 

2.)    Es wird gebeten zu prüfen, ob auf der Straße ein wechselseitiges Parken auf markierten Parkflächen, die sich auf der Straße befinden, möglich ist.

 

 

3.)    Der Regionalausschuss bitte um eine möglichst zeitnahe Mitteilung in dieser Angelegenheit.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n