21-6731.1

Einrichtung eines Quartiersmanagement Farmsen - Rund um den Marie-Bautz Weg Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 03.04.2023 Hauptausschuss Ö 5.3

Sachverhalt

 

  • Der Ausschuss für Soziales beschließt in der Sitzung vom 27.03.2023 die Punkte 1 sowie 3-6 einstimmig und Punkt 2 mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion.
  • Der Hauptausschuss wird aufgrund vorliegender Dringlichkeit gemäß § 15 Abs. 3 Bez-VG zur Zustimmung zu den Punkten 1-4 gebeten.
  • Die Punkte 5-6 werden durch den Ausschuss für Soziales erledigt.

 

1. Sachverhalt:

Der Stadtteil Farmsen-Berne erfährt seit Jahren städtebauliche und sozialräumliche Veränderungen, die Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben im Stadtteil haben. Eine besondere Verdichtung zeichnet sich in Farmsen rund um den Marie-Bautz Weg ab.

 

Dazu zählen insbesondere die Neubaugebiete August-Krogmann-Straße mit einer Fläche von 30. 000 m2, auf der 550 neue Wohneinheiten entstehen sollen. Im Neubaugebiet Vom Berge-Weg entstehen bis Mai 2024 weitere 200 neue Wohneinheiten. Dazu kommen 349 Wohneinheiten im Anneliese-Tuchel Weg und Marie-Bautz Weg.[1]

 

Neben neugeschaffenem Wohnraum entstand Mitte 2022 die neue öffentlich-rechtliche Unterbringung am Marie-Bautz Weg und der dortige Interimsstandort mit der Möglichkeit insgesamt 466 Menschen unterzubringen. Darüber hinaus besteht in den öffentlich-rechtlichen Unterbringungen Meilerstraße und Anneliese-Tuchel-Weg eine Unterbringungskapazität von 441 Menschen. Mit der geplanten öffentlich-rechtlichen Unterbringung auf der Grünfläche Am Luisenhof/Tegelweg mit 304 Plätzen, erhöht sich die Kapazität dann auf insgesamt 1.211 Plätze in Farmsen.

 

Damit entstehen in einem Zeitraum von 4 Jahren 1.099 neue Wohneinheiten und zusätzliche 770 Unterbringungsplätze in einem Radius von 1 km rund um den Marie-Bautz Weg.

 

Die beschriebenen Entwicklungen führen zu Akzeptanzproblemen in den bestehenden Nachbarschaften. Sowohl in Hinblick auf das gemeinschaftliche Zusammenleben wie auch auf die städtebaulichen Verdichtungen und den daraus resultierenden Wegfall von bestehenden Grünflächen und einer zunehmenden Belastung der Infrastruktur.

 

Ebenso sind diese Themen Gegenstand kommunalpolitischer Befassungen. Hier seien z.B. folgende Drucksachen genannt: Drs. 21-6023 (Eingabe Grünfläche); Drs. 21-5599 (Fragen an die BV/Eingabe); 21-6384 (Eingabe Antwort); 21-6260 (Kl.Anfrage CDU); 21-5935.1. (Bürger:innendialog und Soz. Infrastruktur).

 

Zur Bewältigung dieser und weiterer sozialräumlichen Folgen rund um den Marie-Bautz Weg, braucht es konkrete unterstützende Maßnahmen, um gelingende Nachbarschaften zu fördern und zu stärken.

 

In Gebieten mit ähnlichen Bedarfen und Herausforderungen, den UPW Gebieten in Wandsbek, wurden seit 2016 positive Erfahrungen mit dem Einsatz von Quartiersmanagement und dem gezielten Einsatz von Mitteln zur Förderung der Integration gemacht. Auf Grundlage der nachhaltig erfolgreichen Entwicklung dieser Gebiete schlägt die Verwaltung vor, rund um den Marie-Bautz Weg ein Quartiersmanagement im Zeitraum vom 01.07.2023 – 30.06.2025 einzurichten.

 

2. Folgende Ziele werden mit dem Einsatz des Quartiersmanagements verfolgt:

- Gebietsbezogene Koordination der Angebotsstruktur, Akteur:innen, Themen und Ideen und Ressourcen

- Förderung der Vernetzung der Unterkünfte  und ihrer Bewohner:innen mit der vorhandenen Angebotsstruktur

- Zugänge zu Orten der Begegnung, Zugänge in die vorhandene soziale Infrastruktur und in die behördlichen Regelsysteme fördern

- Aufbau und Pflege von Beteiligungsstrukturen

- Vorhalten von Quartierssprechstunden und eines Info-Points

-  (Konflikt-) Moderation und Vermittlung zwischen unterschiedlichen Interessen

- Bildung eines Quartiersbeirats

- Geschäftsführung für einen Verfügungsfonds

 

Als Teil des Quartiersmanagements gewährleistet der Quartiersbeirat die Beteiligung der Bewohnerschaft und begleitet die Entwicklung vor Ort. Der Quartiersbeirat soll über die Vergabe von Mitteln eines Verfügungsfonds für Nachbarschaftsprojekte entscheiden.

 

3. Finanzplanung:

 

Jahr

Quartiers-management

Vfg. fonds

Miete+BetrK

ÖA

Summe

01.07.2023 -31.12.2023   

30.000 €

2.500 €

3.000 € 

2.000 €

37.500 €

01.01.2024-31.12.2024

60.000

5.000 €

6.000 €

4.000 €

75.000 €

01.01.2025-30.06.2025

30.000 €

2.500 €

3.000 €

2.000 €

37.500 €

 

 

 

 

 

 

Summe

120.000

10.000

12.000

8.000

150.000

 

 

4. Finanzierungsgrundlage:

Die Finanzierung des Quartiersmanagement Farmsen rund um den Marie-Bautz Weg für die Haushaltsjahre 2023 - 2025 ist nach derzeitigem Stand und nach Rücksprache mit der Sozialbehörde wie folgt beabsichtigt:

 

Für den Zeitraum 01.07. – 31.12.2023 soll eine Teilfinanzierung über Mittel der SIN Mehrbedarfsanmeldung Ukraine in Höhe von 20.000 € sowie eine Teilfinanzierung aus Mitteln des bezirklichen Quartiersfonds in Höhe von 17.500 € erfolgen. Die SIN-Mittel müssen von der Sozialbehörde zunächst bei der Finanzbehörde angemeldet werden.

 

Für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 lassen sich aufgrund der Jährlichkeit des Programms zu der Möglichkeit einer Teilfinanzierung aus SIN Mitteln noch keine Aussagen treffen, so dass mit dem Einsatz von Mitteln aus dem bezirklichen Quartiersfonds geplant wird. Zur Sicherstellung der Finanzierung müssen zunächst 150.000 € aus dem Quartiersfonds reserviert werden. Eine Teilfinanzierung aus SIN-Mitteln wird jedoch auch für die Folgejahre nach Möglichkeit beantragt werden.

 

5. Interessenbekundungs- und Auswahlverfahren:

Die Verwaltung beabsichtigt ein Interessenbekundungsverfahren zur Besetzung der Stelle des Quartiersmanagements Farmsen rund um den Marie-Bautz Weg. Der entsprechende Ausschreibungstext, der Zeitplan und der Bewertungsbogen liegen in der Anlage bei.

 

Das Auswahlgremium ist zusammengesetzt aus je einem Vertretenden pro Fraktion und drei Mitarbeitenden der Verwaltung. Zur Besetzung des Auswahlgremiums wird der Ausschuss für Soziales um Benennung von Teilnehmenden (eine Person pro Fraktion) gebeten.

 

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird der Ausschuss für Soziales per Mitteilung über das Ergebnis des Verfahrens in Kenntnis gesetzt.

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Der Ausschuss für Soziales wird um Zustimmung und Beschlussempfehlung zum Einsatz eines befristeten Quartiersmanagement im Planungsgebiet „Rund um den Marie-Bautz Weg“ im Zeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2025 per Beschluss gebeten.
  2. Der Ausschuss für Soziales wird um Zustimmung und Beschlussempfehlung zum jetzigen Planungsstand des Finanzmitteleinsatzes in Höhe von € 150.000 aus dem bezirklichen Quartierfonds abzüglich eventueller Bewilligungen aus SIN-Mitteln gebeten.
  3. Der Ausschuss für Soziales wird gebeten, die anliegende Zeitplanung zu bestätigen und die Beschlussempfehlung an den Hauptausschuss am 03.04.2023 zu richten.
  4. Der Ausschuss wird gebeten, die in der Anlage befindlichen Vorlagen zur Vergabe des Quartiersmanagements und den Bewertungsbogen für die Trägerauswahl zu beschließen.
  5. Der Ausschuss für Soziales wird gebeten, Mitglieder für das Auswahlgremium zu benennen.
  6. Der Ausschuss für Soziales wird um eine Bestätigung zum vorgeschlagenen Termin der Sitzung des Auswahlgremiums am 25.05.2023 von 18-20 Uhr gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
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