Einrichtung eines Depotcontainerstandplatzes in der Straße Krempenhege 6 (bzgl. Drs. 22-3095) Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.02.2026 (Drs. 22-3159)
Letzte Beratung: 07.05.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.9
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt,
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt Stellung:
Zu Punkt 1:
Siehe Anlage 1.
Zu Punkt 2:
Siehe Anlage 2.
Zu Punkt 3:
Der Stadtteil Wohldorf-Ohlstedt weist eine deutliche Unterversorgung mit Depotcontainern auf, da sich derzeit lediglich zwei Standplätze im Schleusenredder und Lottbeker Weg befinden, die jeweils rund 2.000 Meter vom vorgeschlagenen neuen Standort entfernt sind. Diese Entfernung entspricht nicht dem Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern eine fußläufig erreichbare Entsorgungsmöglichkeit für Wertstoffe zu bieten. Vor diesem Hintergrund schlägt die SRHvor, in der Straße Krempenhege 6 auf dem Parkstreifen einen neuen Depotcontainerstandplatz einzurichten. Dieser soll drei Depotcontainer für Glas sowie jeweils einen für Textilien und Elektrokleingeräte umfassen.
Der vorgeschlagene Standort erfüllt die Anforderungen hinsichtlich des Mindestabstands von 12 Metern zur Wohnbebauung, was eine verträgliche Integration in das Wohnumfeld gewährleistet. Es kommen lärmgedämmte Container zum Einsatz. Die SRH verfolgt das Ziel, durch die Bereitstellung von fußläufig zugänglichen Entsorgungsmöglichkeiten die Abfalltrennung zu fördern und den Bürgerinnen und Bürgern eine einfache Handhabung der Wertstoffentsorgung zu ermöglichen. Die rechtliche Zulässigkeit, technische Umsetzbarkeit sowie die Verkehrssicherheit des Standorts wurden vom Bezirksamt, der SRH und dem Polizeikommissariat 35 geprüft und als geeignet bewertet.
Die Aufstellung der fünf beantragten Depotcontainer führt zum Wegfall von zwei der insgesamt sechs vorhandenen Senkrechtparkstände. Diese Reduzierung wird von der SRH an die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gemeldet. Da sich der Standort in einer Tempo-30-Zone befindet, in der am Fahrbahnrand in Fahrtrichtung geparkt werden darf, können die entfallenen Senkrechtparkstände ohne bauliche Maßnahmen in unmittelbarer Nähe kompensiert werden. Somit wird die Einrichtung des neuen Depotcontainerstandplatzes als praktikable und bürgerfreundliche Maßnahme zur Verbesserung der Entsorgungsinfrastruktur in Wohldorf-Ohlstedt bewertet.
Zu Punkt 4:
Die Genehmigung zum Errichten des Depotcontainerstandplatzes wurde noch nicht erteilt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Anlage1Ablehnungsgründe Depotcontainerstandplätze in den Walddörfern
Anlage 2Aufstellinformation fürDepotcontainerstandplätzein Hamburg
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