21-3090

Einrichtung einer provisorischen Fußgängerampel und Umwandlung des Zebrastreifens an der Lemsahler Landstraße (in Höhe Fiersbarg) in eine sichere Fußgängerquerung mit einer Lichtsignalanlage Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.02.2021 (Drs. 21-2799.1 und 21-2806)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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10.06.2021
06.05.2021
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten,

  1. Zu prüfen, wie der der vorhandene Zebrastreifen an der Lehmsahler Landstraße in Höhe Einmündung Fiersbarg durch Einrichtung einer provisorischen Fußgängerampel sicherer gemacht werden kann.
  2. Dem Regionalausschuss das Ergebnis mitzuteilen und
  3. gegebenenfalls noch in 2021 eine provisorische Fußgängerampel einzurichten.

 

 

Die Verkehrsdirektion (VD) 52 nimmt unter Beteiligung der VD 01 und des Polizeikommissariats (PK) 35 wie folgt Stellung:

 

Die Lemsahler Landstraße soll in den nächsten Jahren grundinstandgesetzt werden. Hierfür liegen den Straßenverkehrsbehörden und weiteren beteiligten Behörden (u.a. dem Bezirksamt Wandsbek) seit 03.03.2021 die entsprechenden Planungsunterlagen des zuständigen Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zur Stellungnahme vor. Die Planungen sehen die Realisierung der Grundinstandsetzung für das Jahr 2024 vor.

 

Die Planungen beziehen sich somit ebenfalls auf den in Rede stehenden Fußgängerüberweg Lehmsahler Landstraße / Fiersbarg.

In diesem Bereich trifft zu, dass die Sicht auf die Fußgängerüberwege in der Lemsahler Landstraße und die Querschnitte der Gehwege in weiten Bereichen durch den Baumbestand und die übrige Vegetation stark eingeschränkt ist. An der bezeichneten Stelle stehen mehrere massive Eichen, die die Sichtbeziehungen für alle Verkehrsteilnehmer stark einschränken.

Auf diesen Umstand wies die Straßenverkehrsbehörde des PK 35 wiederholt hin.

Mit straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen waren und sind diese Missstände nicht zu beseitigen.

 

Dennoch nahmen die Straßenverkehrsbehörden eine Eingabe eines Bürgers vom 02.11.2020 zum Anlass, die Querungszahlen am Fußgängerüberweg Lehmsahler Landstraße / Fiersbarg zu erheben. Diese Zählung mit den korrelierenden Zahlen dienen der Ermittlung der rechtlichen Zulassung der verschiedenen Querungsmöglichkeiten (Fußgängerüberweg mit und ohne Sprunghilfe oder Lichtzeichenanlage).

Diese Zählung wurde aufgrund der sehr geringen Querungszahlen eingestellt. Es bestand andernfalls die Gefahr, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung eines Fußgängerüberweges bei Fortsetzung der Zählung nicht mehr gegeben wären.

Die Auswertung der Unfallzahlen liefert keine Begründung für eine Veränderung der derzeitigen Verkehrssituation, da die Unfallzahlen gegen „0“ tendieren.

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek hat am 14.07.2016 auf Anregung des PK 35 die damalige Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) - jetzt Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) - gebeten, im Rahmen der geplanten Grundinstandsetzungsmaßnahme für die Lemsahler Landstraße eine sichere Fußgängerquerung mit einer Lichtsignalanlage in Höhe der Straße Fiersbarg zu installieren (Drucksachen-Nr. der BV Wandsbek: 20-3200). Die BWVI hat in ihrer Antwort eine entsprechende Prüfung zugesagt.

Die nunmehr vorliegenden Planungen des LSBG sehen nunmehr eine Lichtzeichenanlage in der Lehmsahler Landstraße auf Höhe der Einmündung Spechtort vor, womit die Überschaubarkeit des Verkehrsraumes für alle Verkehrsteilnehmer deutlich erhöht wird.

 

Aufgrund der zuvor umseitig dargestellten fehlenden rechtlichen Grundlagen ist allerdings die Anordnung einer Fußgängerlichtzeichenanlage / provisorischer Fußgängerlichtzeichenanlage derzeit nicht möglich.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n