Einrichtung einer "Bibliothek der Dinge" am Standort der Bücherhalle Rahlstedt Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.02.2021 (Drs. 21-2772.1)
Letzte Beratung: 28.04.2021 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 7.4
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zu der Empfehlung der Bezirksversammlung Wandsbek auf der Grundlage von Auskünften der Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen (HÖB) wie folgt Stellung:
Die Stiftung HÖB verleiht seit 2018 mit der sog. „Bibliothek der Dinge“ über Medien hinaus auch andere Gegenstände. Das Angebot entstand zunächst als Teil der Jugendbibliothek Hoeb4U unter dem Titel #Stuff4U. Die Auswahl der Gegenstände erfolgte auf Basis einer Nutzerbefragung und umfasste Freizeitgegenstände und technische Gadgets.
Das Angebot wurde 2019 verstetigt und ist jetzt als Angebot der Zentralbibliothek für alle Altersgruppen im Eingangsbereich positioniert. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt weiterhin in den Bereichen Freizeit und Technik. Aktuell sind z.B. Sofortbild- oder Outdoor-Kameras, Beschriftungsgeräte, Skateboards, Kompakt-Keyboards, Strickringe, Slacklines, Boule-Spiele, Hängematten, Bluetooth-Lautsprecher, Mini-Beamer, Solar-Module und Teleskope im Angebot. Die Gegenstände sind aufgrund eingeschränkter Transportmöglichkeiten nicht vormerkbar und kosten pro Ausleihe 1 Euro.
Zu den einzelnen Ziffern:
Zu 1.:
Eine Erweiterung dieses Angebots auf weitere Standorte ist in begrenztem Umfang angedacht, soweit es einen Bedarf gibt und weitere fachliche, räumliche und finanzielle Voraussetzungen erfüllt werden können. Als Pilotprojekt soll dieses Angebot in der Bücherhalle Rahlstedt eingeführt und getestet werden. Der Bestand soll sich am MINT-Schwerpunkt der Bücherhalle orientieren und wird sukzessive aufgebaut; er ist aus räumlichen Gründen auf maximal 10 bis 15 Gegenstände mit jeweils mehreren Exemplaren begrenzt.
Zu 2.:
Die Nutzung des Angebots der „Bibliothek der Dinge“ der Zentralbibliothek wird regelmäßig evaluiert und der Bestand bedarfsgerecht weiterentwickelt. Kunden haben bereits aktuell die Möglichkeit, Anschaffungsvorschläge zu machen. Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sind aus hygienischen Gründen ausgeschlossen. Auch weitere Gegenstände mit erhöhtem Wartungsbedarf (wie z.B. Ukulelen) oder erhöhtem Gefährdungspotential (wie z.B. elektrisches Werkzeug) können aus praktischen Gründen leider nicht angeboten werden.
Zu 3.:
Die Beantragung von Fördermitteln ist Angelegenheit der selbständigen Stiftung HÖB. Diese bemüht sich regelmäßig um Fördermittel privater und öffentlicher Stellen. Nach Einschätzung des Vorstands werden Bundesmittel vorrangig für innovative Projektideen vergeben, eine Ausweitung einer vorhandenen Bibliothek der Dinge zählt nicht dazu, auch sind andere Finanzierungsbedarfe hier vermutlich vorrangig. Die Weiterentwicklung der „Bibliothek der Dinge“ ist daher ggf. nur im Rahmen der bestehenden Medienbudgets der Bücherhallen möglich.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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