Eingliederung von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt Auskunftsersuchen vom 23.04.2024
Arbeit ist gerade für geflüchtete Menschen ein Integrationsmotor. Nirgendwo sonst lernt man andere Menschen sowie die deutsche Sprache und Kultur so intensiv kennen und kann einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen. Hierfür ist es Voraussetzung, dass geflüchtete Menschen erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss unter der Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie dem Jobcenter t.a.h (Jobcenter) wie folgt Stellung: 28.05.2024
Vorbemerkung der Sozialbehörde:
Die zuständige Sozialbehörde beantwortet die Anfrage unter Zuhilfenahme von statistischen Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Zur Beantwortung der Fragen a) – c) wurde vom Statistik-Service der BA eine Sonderauswertung für den Geschäftsstellenbezirk Wandsbek der Agentur für Arbeit (AA) Hamburg erstellt. Ein Geschäftsstellenbezirk ist dabei die unterste Auswertungsebene. Seine Gebietsstruktur ist jedoch nicht identisch mit jener der politischen Verwaltungsbezirke. Weitere Informationen der zu Grunde gelegten Gebietsstruktur finden sich hier.
In der Statistik können nur bei der BA registrierte Personen abgebildet werden. Es handelt sich somit ausschließlich um (ehemalige) Kundinnen und Kunden der Agenturen und Jobcenter. Bei der Zielgruppe geflüchtete Menschen kann es aber auch solche geben, die sich unabhängig vom Leistungsbezug bei der Agentur oder den Jobcenter und ohne Unterstützung dieser Institutionen in Beschäftigung bringen. Diese sind hier nicht miterfasst, da die Fragstellung hier lautete, wie viele Personen integriert wurden, was eine staatliche Unterstützungsleistung impliziert.
Zum Thema Flucht kann im Übrigen nur näherungsweise eine Aussage anhand der Staatsangehörigkeit getroffen werden. Ungeachtet bleibt dabei jedoch der Aufenthaltsstatus.
In der beigefügten Tabelle (siehe Anlage) sind alle verfügbaren Staatsangehörigkeiten, zu denen Daten bei der BA vorhanden waren, dargestellt. Im ersten Auswertungsblatt sind alle Arbeitslosen enthalten, die eine Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt sowie eine (außer-)betriebliche Ausbildung begonnen haben oder in Selbständigkeit abgegangen sind. Es kann keine Aussage getroffen werden, ob diese Personen nun wirklich integriert worden sind; sie können sich auch wieder arbeitslos o. ä. gemeldet haben. Ähnlich verhält es sich mit dem zweiten Auswertungsblatt; hierbei wurde unmittelbar nach Abgang geschaut, ob die abgegangenen Arbeitslosen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt aufgenommen haben. Es kann aber keine Aussage getroffen werden, ob die Arbeitslosen dauerhaft integriert worden sind. Sie können auch mehrfach in einem Berichtsmonat zu- und wieder abgehen.
Die Sonderauswertung wurde dabei vom Statistik-Service der BA nach Berichtsmonaten vorgenommen. Da die Fallzahlen jedoch sehr gering ausfallen, erfolgte die Anteilsberechnung nur für die Jahressumme 2023.
Wie viele geflüchtete Menschen, die im Bezirk Wandsbek wohnen, wurden im Jahr 2023 in den Arbeitsmarkt integriert?
Bitte aufschlüsseln nach:
a) Monat
b) Herkunftsland der Betroffenen
c) Anteil der insgesamt in den Arbeitsmarkt Integrierten nach Herkunftsland der Betroffenen (in Prozent)
Zu den Fragen a-c) siehe Vorbemerkung bzw. Anlage.
d) Stadtteil
e) Art der Beschäftigung (sozialversicherungspflichtig, Vollzeit, Teilzeit, geringfügige Beschäftigung etc.)
Zu den Fragen d) und e) lassen sich keine Datenkorrelation im Verhältnis zu der Personengruppe im Sinn der Fragestellungen herstellen.
Abgang an Arbeitslosen nach Staatsangehörigkeiten (bezogen auf den Geschäftsstellenbezirk Wandsbek)