Einführung eines Kinder- und Jugendbeirats Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zu Drs. 22-3391
Letzte Beratung: 07.05.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 7.1.1
Änderungsantrag zu Drs. 22-3391
In Petitumspunkt 1 wird Absatz §7b (2) in folgender Form beschlossen (Änderung gegenüber Ursprungsantrag in rot hervorgehoben):
Beschluss:
(2)
Der Kinder- und Jugendbeirat benennt dem oder der Vorsitzenden der Bezirksversammlung bis zu zwei Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats, welche nach Maßgabe des Gesetzes in den Ausschüssen der Bezirksversammlung als ständige sachkundige Personen mit Rederecht gem. § 14 Abs. 4 BezVG hinzuzuziehen sind. Diese sachkundigen Personen können nicht zugleich in anderer Funktion als reguläre Mitglieder in Ausschüssen der Bezirksversammlung benannt werden. Die benannten Personen, sowie bis zu zwei benannte Abwesenheitsvertretungen, erhalten zu diesem Zweck die Tagesordnungen und Sitzungsunterlagen der sie betreffenden Ausschüsse gemäß § 5 dieser Geschäftsordnung regelhaft in digitaler Form. Hierzu wird den benannten Personen ein Zugriff auf Sitzungsinhalte über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Das Verfahren findet sinngemäß auch im Jugendhilfeausschuss Anwendung, näheres regelt die dortige Geschäftsordnung.
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