21-2785.1

Einfamilienhäuser im Bezirk Wandsbek - welche Rolle spielen sie in der Stadtplanung für die Zukunft von Wohnraum im Bezirk

Antwort zu Anfragen

Letzte Beratung: 13.04.2021 Planungsausschuss Ö 6.3

Sachverhalt

Hamburg ist eine wachsende Stadt – und nicht zuletzt der Bezirk Wandsbek weist eine deutliche Zunahme an Bewohnerinnen und Bewohnern auf. Der Bezirk steht vor der Herausforderung, für die steigende Bewohnerzahl neuen Wohnraum zu schaffen – aber auch, bestehende Formen von Wohnraum in privatem Eigentum zu schützen. Für viele junge Familien mit Kindern beispielsweise gilt ein Einfamilienhaus mit Garten als erstrebenswerte Wohnform, für viele ältere und alte Bewohnerinnen und Bewohner ist Wohneigentum ein wichtiger Baustein der wirtschaftlichen Altersvorsorge und das Einfamilienhaus mit Garten ihr Garant für Lebensqualität und wirtschaftliche Sicherheit. Nicht zuletzt gibt es viele Stadtteile im Bezirk Wandsbek, deren Lebensqualität und Attraktivität durch – teilweise auch historische – Einfamilienhäuser geprägt ist.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) antwortet wie folgt:          24.02.2021

 

 

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:            09.03.2021

 

 

 

  1. Wie hoch war der Bestand an Einfamilienhäusern im Bezirk Wandsbek am 31.12.2015?

 

  1. Wie hoch war der Bestand an Einfamilienhäusern im Bezirk Wandsbek am 31.12.2020?

 

 

BIS zu den Fragen 1 und 2:

 

Daten für das Jahr 2020 liegen voraussichtlich ab Juli 2021 vor.

Gebäude- und Wohnungsfortschreibung1 im Bezirk Wandsbek 2015 und 2019

Stichtag 31.12. …

Wohngebäude mit 1 Wohnung

Anzahl

2015

54.225

2019

55.695

 

1 Ergebnisse der Gebäude- und Wohnungsfortschreibung auf Basis der Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (GWZ 2011).

 

Quelle: Statistikamt Nord, Bautätigkeitsstatistiken.

 

 

  1. Wieviele im Bau befindliche / genehmigte Einfamilienhäuser im Bezirk Wandsbek gibt es aktuell?

 

BIS:

Daten für das Jahr 2020 liegen voraussichtlich ab Juni 2021 vor.

 

Bauüberhang1 im Bezirk Wandsbek zum 31.12.2019

Stichtag 31.12. …

Wohngebäude mit 1 Wohnung

Anzahl

Bauüberhang insgesamt

davon

erloschene Baugeneh- migungen

genehmigt, noch nicht begonnen

begonnen, noch nicht unter Dach

unter Dach, rohbaufertig

2019

576

449

38

89

13

 

1  genehmigte, aber noch nicht fertig gestellte Wohnungen am Jahresende.

 

Quelle: Statistikamt Nord, Bautätigkeitsstatistiken.

 

 

  1. Wieviele Bauanträge für Einfamilienhäuser verbuchte die Verwaltung

a)      im Jahre 2015

 

Bezirksamt Wandsbek:

Hierüber wird beim Bezirksamt keine Statistik geführt. Eine Erhebung dieser Zahl setzt eine Auswertung von etwa 3000 Genehmigungsverfahren voraus.

 

b)      im Jahre 2020?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 4a.

 

 

  1. Wie hoch ist die Anzahl der Einfamilienhäuser im Bezirk Wandsbek mit zweitem Wohngebäude (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus) auf dem Grundstück (u.a. mit Blick auf die Bebauung größerer Grundstücke in der 2. Reihe)

a)      Bestand 31.12.2015

b)      Bestand 31.12.2020

c)      beantragt im Jahre 2015

d)      beantragt im Jahre 2020?

 

BIS:

Daten zur Fragestellung liegen im Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein nicht vor, die Grundstücksflächen werden in der Bautätigkeitsstatistik nicht erfasst.

 

 

  1. Wie hat sich die Situation „Wohnungsbau Einfamilienhäuser“ laut Bebauungsplan verändert (31.12.2015 - 31.12.2020)?:

a)      Sind neue Flächen als Baugrund für Einfamilienhäuser hinzugekommen?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Ja.

 

  1. wenn ja, wo gab es neue Ausweisungen?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Frage wird so verstanden, dass sie sich auf die Neufestsetzung von Baugebieten in Wandsbek ab dem 31.12.2015 richtet, in denen mindestens teilweise Einfamilienhaustypen im umgangssprachlichen Sinne (EFH/DH/RH) zur Realisierung vorgesehen waren oder sind.

Bebauungspläne im Sinne der Fragestellung sind Farmsen-Berne 38 (Heuorts Land), Marienthal 34 (Oktaviostraße), Wohldorf-Ohlstedt 19 (Bredenbekkamp) und Volksdorf 46 (Buchenkamp; vor Feststellung).

 

b)      Sind Flächen als Baugrund für Einfamilienhäuser reduziert worden?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Nein.

 

  1. wenn ja, wo wurden Flächen anderweitig für Nutzung vorgesehen?

 

 

  1. Mit Blick auf die Bevölkerungsentwicklung im Bezirk Wandsbek: Werden bestehende Bebauungspläne hin zu mehr Verdichtungspotential aktuell geändert? Sind solche Bauplanveränderungen geplant?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Ja, siehe Drucksache 21-2338.

 

 

  1. Wie unterstützt die Verwaltung Besitzer von Eigenheimen, darunter Einfamilienhäusern, darin, größere Grundstücke zu teilen und im hinteren Bereich zu bebauen? Ist diese Bebauung in zweiter Reihe eher erwünscht oder weniger erwünscht – und in welchem Fall eher erwünscht, in welchem eher weniger erwünscht?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Bauberatung im Bezirksamt Wandsbek steht grundsätzlich allen Interessentinnen und Interessenten offen. Hinsichtlich der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von rückwärtigen Bebauungen wird bei entsprechenden Anträgen nach Recht und Gesetz und nicht nach anderen Erwägungen entschieden. Von Hypothesen über mögliche Fallkonstellationen muss abgesehen werden.

 

 

  1. Wie stellt sich das Bezirksamt Wandsbek generell zur künftigen Rolle von Einfamilienhäusern im Bezirk Wandsbek?

a)      Unteraspekt: Wird es in den Unterausschüssen für Bauangelegenheiten der Regionalausschüsse Empfehlungen zu weniger Genehmigungen für EFHs geben?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Nein, seitens der Verwaltung nicht. Siehe Antwort zu Frage 8.

 

b)      Unteraspekt: Können EFHs als EFHs weiterverkauft und so im Bestand erhalten werden?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Entfällt. Vorbehaltlich fallweise bestehender Zustimmungs- oder Genehmigungserfordernisse sowie Vorkaufsrechte ist der Grundstücksverkehr zwischen Privaten grundsätzlich nicht Gegenstand des bezirklichen Verwaltungshandelns.

 

c)      Unteraspekt: Wie steht das Bezirksamt zum Erhalt von dörflichem Charakter in den Stadtteilen durch teilweise auch historische EFHs?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart von Baugebieten, wie auch deren not-wendige städtebauliche Weiterentwicklung und Anpassung an zeitgemäße Bedürfnisse und Anforderungen sind Aspekte, die neben anderen im Rahmen des Verwaltungshandelns nach den Umständen der konkreten Fallgestaltung zu berücksichtigen und ggf. abzuwägen sind. Insoweit entzieht sich die Fragestellung einer Verallgemeinerung.

 

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