Einfach, schnell, pragmatisch: Neuen Parkraum im Bezirk Wandsbek schaffen Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025 (Drs. 22-0922)
Letzte Beratung: 10.09.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.39
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Prüfergebnisse werden im Ausschuss für Mobilität vorgestellt.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Zu Punkt 1:
In der Abrahamstraße kann mithilfe von Markierungen in den vorhandenen Senkrechtparkständen das Parken besser geordnet werden (s. Lageplan in der Anlage 1). In der Kurve kann zudem auf das eingeschränkte Halteverbot verzichtet werden, da sich gegenüber auf der anderen Straßenseite eine absolute Halteverbotsstrecke befindet. Da sich hier eine Tempo-30-Zone befindet, ist die Sicht auch bei parkenden Fahrzeugen gegeben. Mit dem Wegfall der eingeschränkten Halteverbotszone wird mindestens 1 Parkstand gewonnen. Die Markierung der Parkstände ist bereits mit dem zuständigen PK-38 abgestimmt.
Zu Punkt 2:
Die Planung ist bereits abgeschlossen, die in der Drs. formulierten Inhalte wurden planerisch berücksichtigt. Aufgrund der geplanten versiegelten Flächen (Parkstände und Gehwege), die zum Teil auf die Grünfläche entwässern, wurden im Bereich der Grünfläche neue Baumstandorte und Begleitgrün vorgesehen (Bezug zu Drs. 22-2286).
Zu Punkt 3:
Die Schaffung eines zusätzlichen Parkstandes in der Hasselbrockstraße/Ecke Conventstraße ist positiv ausgefallen, sodass an dem genannten Standort ein zusätzlicher Parkstand im Rahmen des Arbeitsprogramms entstehen kann (im AP 2024/2025 unter 7. BV-Maßnahmen, 7.1 Laufende Projekte „Maßnahmen der Koalition (Kleinstmaßnahmenbündel)“, siehe Drs. 22-1390.
Zu Punkt 4:
Die Bezirksverwaltung hat im Pezolddamm in Höhe der Hausnr. 36 durch Verschiebung des Gehweges in Richtung der Grundstücksgrenzen sieben zusätzliche Längsparkstände geschaffen (s. Drs. 22-2960).
Zu Punkt 5:
Es ist nicht möglich, dass die Poller und Fahrradbügel vor der Walddörferstraße 222 versetzt werden. An dieser Stelle muss der vorhandene Platz verbleiben, beispielweise für das Aufstellen von Mülltonen.
Zu Punkt 6:
Die BV hat den Vorschlag der Bezirksverwaltung in der Sitzung am 22.05.2025 beschlossen. Im Zuge der Prüfung wurde seitens der Straßenverkehrsbehörden die Schaffung von Parkraum auf dem bestehenden Abbiegestreifen abgelehnt. Als Alternative wurde von MR auf der gegenüberliegenden Seite (vor dem Staatsarchiv) ein Bereich für Parken am Fahrbahnrand identifiziert. Darüber hinaus hat sich MR gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde dafür ausgesprochen, die südliche Nebenfläche zwischen den Straßen „Hinterm Stern“ und „Litzowstraße“ baulich anzupassen (weitere Details s. Drs. 22-1603.1).
Zu Punkt 7:
Die Bezirksverwaltung hat den Standort Kattunbleiche 30 auf ein mögliches Aufstellen eines Fahrradanlehnbügels anstelle des bestehenden Pollers geprüft. Die Prüfung fiel negativ aus, da im Bereich des Pollers eine Kabeltrasse verläuft, die bei Herstellung eines Fahrradbügels mit hoher Wahrscheinlichkeit beschädigt werden würde.
Somit kann an dieser Stelle folglich kein zusätzlicher Parkraum für Fahrräder geschaffen werden.
Zu Punkt 8:
Mit Verweis auf die Drs. 3855.1 wurde in der Sitzung vom 18.06.2026 seitens des Ausschusses für Mobilität das Aufstellen von Fahrradbügeln im Eilbeker Weg bereits beschlossen. Aus der Anlage der Drs. geht auf S. 21 hervor, dass im Eilbeker Weg Hausnr. 169 nahe der Kreuzung Seumestraße durch das Entfernen der Betonschweine 6 bis 8 Fahrradbügel aufgestellt werden können. Der Einbau erfolgt in Asphalt, als Begründung für die Aufstellung der Fahrradbügel wird die mehrgeschossige Blockrandbebauung sowie die Freihaltung der Sichtbeziehungen an einem Unfallschwerpunkt angeführt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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