20-5378

Eine Sperre vor dem Naturschutzgebiet an der Sieker Landstraße errichten Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.11.2017 (Drs. 20-5171)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständige Behörde wird gebeten, an der Sieker Landstraße vor dem Naturschutzgebiet wieder eine Sperre zu errichten, die verhindern soll, dass dort illegal Müll entsorgt werde.

 

 

Stellungnahme der Finanzbehörde (FB):

Die nicht mehr vollständig vorhandene Schranke vor der Fußwegverbindung in das Naturschutzgebiet an der Sieker Landstraße auf dem Flurstück 4855 der Gemarkung Oldenfelde wird zeitnah ersetzt.

 

Die Behörde für Umwelt und Energie weist darauf hin, dass die betreffende Fläche im Landschaftsschutzgebiet liegt und das Bezirksamt in seiner eigenen Zuständigkeit zur Verhinderung der Vermüllung des Landschaftsschutzgebiets agieren kann.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n  

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.