Einbahnstraßen im Regionalbereich Walddörfer mit Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung Kleine Anfrage vom 20.07.2026
Im Zusammenhang mit dem geplanten Rückbau eines Gehwegs im Bezirk Bergedorf wurde öffentlich auf die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen für die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung hingewiesen. Dabei wurde deutlich, dass bei Einbahnstraßen mit regelmäßigem Schwerlastverkehr besondere Anforderungen an die Fahrbahnbreite gelten und in der Regel eine Mindestbreite von 6,00 Metern vorgesehen ist.
Dies vorausgeschickt fragen wir:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 22.07.2026
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt führt keine Daten zu Einbahnstraßen. Die Beantwortung wird bei der Straßenverkehrsbehörde oder der BVM gesehen.
Bezirksamt Wandsbek:
siehe Antwort zu Frage 1.
Bezirksamt Wandsbek:
siehe Antwort zu Frage 1.
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