21-3189.1

Ein modernes Nahversorgungszentrum für Großlohe Beschlussvorlage des Planungsausschusses

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.05.2021
Sachverhalt

 

-          Ursprünglich als interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen (Drs. 21-3189) im Planungsausschuss am 04.05.2021.

 

-          Mehrheitlich in geänderter Form beschlossen mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen, bei Gegenstimme der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion Die Linke und der FDP-Fraktion.

 

 

Das in die Jahre gekommene Nahversorgungszentrum an der Stapelfelder Straße Ecke Großlohering im Ortsteil Großlohe in Rahlstedt entspricht nicht mehr den Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer wie auch der Gewerbetreibenden und bietet erhebliches Potential, sowohl für eine deutliche Aufwertung des Zentrums als auch für die Schaffung von zusätzlichem, modernem und bezahlbarem Wohnraum.

 

Wir begrüßen es ausdrücklich, dass das bestehende Nahversorgungszentrum, auch unter Einbeziehung des Kirchengrundstückes komplett neugestaltet wird. Nach dem Beschluss des Planungsausschusses haben neben der gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Plandiskussion eine Kinder- und Jugendbeteiligung sowie eine Beteiligung der Stadtteilversammlung Großlohe stattgefunden.

 

Die Beteiligungsformate haben gezeigt, dass es ein zentrales Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ist, dass das neu entstehende Nahversorgungszentrum mit zusätzlichen Wohnungsbau ein attraktives Zentrum mit hoher Aufenthaltsqualität für Großlohe wird Bei der Ausgestaltung der Freiflächen sollen auch insbesondere die Bedürfnisse von Kindern- und Jugendlichen berücksichtig werden.

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung Folgendes beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung wird gebeten, die nachfolgenden Parameter mit dem Vorhabenträger zu vereinbaren und in einem städtebaulichen Vertrag verbindlich zu fixieren:

 

1. Um eine hohe Aufenthaltsqualität zu schaffen und ein attraktives Zentrum zu bilden, sind die Außenanlagen und Freiflächen so zu gestalten, dass Orte der Begegnung für die Nachbarschaft geschaffen werden und die Gemeinschaft des Quartiers gefördert wird. Die zentrale Freifläche ist von Fahrzeugen weitgehend freizuhalten, möglichst nicht zu unterbauen und nach Maßgabe einer anspruchsvollen Freiraumplanung mit angemessenen Bäumen zu bepflanzen,. Auch sollen bestehende, prägende Baumgruppen möglichst erhalten werden.

 

2. Sämtliche Dachflächen, mit Ausnahme der Flächen für technische Aufbauten, sind als Gründach zu gestalten und mindestens extensiv zu begrünen. Auch die Dachflächen mit Solaranlagen sind als Gründach zu gestalten. Dachflächen der nicht überbauten Erdgeschosszone sind mit Kinderspielflächen und Aufenthaltsflächen zu versehen. Die Flächen sind gärtnerisch hochwertig, wenn konstruktiv möglich auch mit heimischen Bäumen, zu gestalten. Diese Dachflächen sollen möglichst über Freitreppen öffentlich zugänglich sein.

 

3. Auf den jeweils obersten Dachflächen sind Photovoltaikanlagen und ggf. ergänzende Solarthermieanlagen mit einer Kollektorfläche im Verhältnis 1:3 zur Dachfläche zu errichten. Ausgenommen sind Bereiche mit technischen Aufbauten, verschattete Bereiche sowie Bereiche für die Spielplatzflächen

und Aufenthaltsbereiche zwischen den Wohnblöcken oberhalb der Erdgeschosszone sowie Flächen für Dachterrassen. Die Anlagen müssen auch in Bereichen mit Gründach errichtet werden.

 

4. Mindestens 40 % der Wohneinheiten und Wohnflächen (über alle Wohnungsgrößen, ohne Azubi-/Sonderwohnformen) sind als öffentlich geförderte Wohnungen (davon ca. 30% im 1. Förderweg und 70% im 2. Förderweg) mit einer Bindung von 30 Jahren zu realisieren. Der Wohnungsmix soll einen angemessenen Anteil (mind. 15%) größerer, für Familien geeigneter Wohnungen mit mind. 3,5 bis 4,0 Zimmern. Es ist ein Anteil von geförderten Azubiwohnungen nach IFB-Förderprogramm in das Vorhaben zu integrieren.

 

5. 10% aller Wohneinheiten werden als sog. WA-Wohnungen für Personen mit vordringlichem Wohnungsbedarf zur Belegung zur Verfügung gestellt.

 

6. Gefällte Bäume oder Gehölze sind im Verhältnis 1:2 oder nach BUE-Modell (anzuwenden ist das jeweils bessere)vorrangig im Plangebiet oder auf  einem anderen nachweislich geeigneten Grundstück im Zugriff des Vorhabenträgers im Bezirk Wandsbek zu ersetzen. Ist eine Nachpflanzung auf Grundstücken des Vorhabenträgers  nicht möglich, sucht der Vorhabenträger gemeinsam mit der Verwaltung nach ortsnahen Ersatzstandorten im öffentlichen Raum.

Ist eine Nachpflanzung auch ortsnah im öffentlichen Raum nicht möglich, sucht der Vorhabenträger in Absprache mit der Verwaltung und der Politik nach anderen Kompensationsmaßnahmen im Plangebiet (z.B. Fassadenbegrünungen, intensivere Dachbegrünung, Entsiegelung, Renaturierung) Eine Ersatzzahlung soll nachrangig erfolgen.

 

7. Das gesamte Vorhaben ist mindestens so zu errichten, dass der CO2-Ausstoß entsprechend dem KFW40-Standard, nach der zum Bauantragszeitpunkt gelten Energieeinsparverordnung, realisiert wird. Die Wärmeversorgung wird durch einen Fernwärmeanschluss aller Wohnungen und sonstigen Nutzungseinheiten geleistet.

 

8. Das Vorhaben wird entsprechend den Vorgaben des DGNB Gold-Standards errichtet und anstelle einer förmlichen Zertifizierung nachgewiesen.

 

9. Die Außenwände der Gebäude werden allseitig, und über alle Geschosse in Klinker ausgeführt. Der Stein wird zwischen verschiedenen Alternativen einvernehmlich bemustert.

 

10. Neu anzulegende Zufahrten und Wege ohne starken PKW oder LKW-Verkehr sind, soweit dies bezogen auf die Barrierefreiheit technisch möglich ist, in einem luft- und wasserdurchlässigen Aufbau auszuführen.

 

11. 10% der Pkw-Stellplätze werden mit einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge ausgestattet, weitere 10% der Stellplätze vorbereitet.

 

12. Zusätzlich zu den durch die Fachanweisung FA 1/2013 - ABH gefordert Fahrradstellplätzen sind mind. 10 Stellplätze für Lastenfahrräder oder Fahrradanhänger umzusetzen. Diese Fahrradstellplätze sind durch entsprechende Markierungen deutlich zu kennzeichnen.

 

13. Der Vorhabenträger stellt Flächen für eine öffentlich zugängliche Station für die gemeinschaftliche Fahrzeugnutzung im stationsgebundenen Carsharing mit mindestens zwei Fahrzeugen zu Verfügung und sorgt für die Ansiedlung eines Anbieters.

 

14. Kinderspielflächen sind sowohl quantitativ als auch qualitativ mit hochwertigen Geräten auszustatten. Den Anforderungen an die Inklusion soll Rechnung getragen werden. Für mindestens einen der Innenhöfe/Kinderspielflächen in der +1-Ebene wird der barrierefreie Zugang auch für nicht dort Wohnende ermöglicht.

 

15. Es wird eine öffentlich zugängliche Toilette geschaffen und dauerhaft erhalten.

 

16. In Abstimmung mit der Polizei wird ein Sicherheitskonzept inkl. Beleuchtungskonzept erstellt und umgesetzt.

 

17. Die Vorhabenträger stellen sicher, dass für die am Standort existierenden Unternehmen, die Kindertagesstätte sowie Eirichtungen der Kirchengemeinde einvernehmliche Lösungen gefundenen und entsprechend umgesetzt werden. Für Unternehmen, die im Neubau integriert werden und während der Bauphase am Standort verbleiben möchten, sorgt der Investor für eine einvernehmliche ortsnahe Unterbringung oder einen möglichst lückenlosen Betrieb durch Bauabschnittsbildung während der Bauphase.

r eine hinreichende Transparenz über die einvernehmlichen Lösungen bringen die Investoren gegenüber dem Bezirksamt Wandsbek eine schriftliche Bestätigung der vorhandenen Unternehmen bei. Entsprechende datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen haben die Investoren dabei nach den gesetzlichen Bestimmungen von den Unternehmen und Arztpraxen einzuholen.

 

18. In das Angebot des Nahversorgungszentrums ist ein Paketshop zu integrieren (vgl. Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek vom 12.11.2020, Drucksache 21-2288).

 

19. Es wird ein Stellplatzschlüssel für Kfz von mindestens 0,7 (Kfz-Stellplätze/Wohneinheit) realisiert.

 

Anhänge

keine Anlage/n