21-7445

Eigentumsverhältnisse der Zentralen Omnibusbahnhöfe (ZOB) in Wandsbek Auskunftsersuchen vom 26.07.2023

Anfrage gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.09.2023
Ö 16.4
Sachverhalt

 

Die gesundheitlichen Gefahren des Rauchens sind hinlänglich bekannt, insbesondere auch jene durch das sogenannte „Passivrauchen“. Auch im öffentlichen Raum (wie z.B. an Haltestellen oder Spielplätzen) sind die Gefahren des Passivrauchens noch immer enorm. Über die gesundheitlichen Gefahren hinaus, stellt das Rauchen ein weiteres Problem für den effektiven Umweltschutz und die Sauberkeit des ZOBs durch achtlos weggeworfene „Kippen“ dar. Rauchfreie Bahnsteige sowie Spielplätze sind schon lange ein Beispiel für den Nichtraucherschutz im öffentlichen Raum. Bevor jedoch über ein mögliches Rauchverbot an den drei Wandsbeker Zentralen Omnibusbahnhöfen (ZOB) nachgedacht werden kann, müssen die Eigentumsverhältnisse der Standorte in Wandsbek-Markt, Rahlstedt und Poppenbüttel geklärt sein. Momentan ist dies nicht der Fall.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wer ist Eigentümer des Zentralen Omnibusbahnhofes am Wandsbek Markt?
  2. Wer ist Eigentümer des Zentralen Omnibusbahnhofes Rahlstedt?
  3. Wer ist Eigentümer des Zentralen Omnibusbahnhofes Poppenbüttel?
  4. Wer sind die Betreiber des Zentralen Omnibusbahnhöfe?
    Bitte genaue Anschrift, im Falle eines Tochterunternehmens bitte Unternehmenszugehörigkeit sowie Kontaktmöglichkeit angeben.
  5. Besitzt jemand anderes als die tatsächlichen Betreiber das Hausrecht an den drei ZOBs?
  6. Was sind die Voraussetzungen für die Einführung eines Rauchverbots im öffentlichen Raum wie zum Beispiel an den Zentralen Omnibusbahnhöfen?
  7. Gibt es schon rauchfreie ZOBs (als Vorbild)?
  8. Obliegt es dem Betreiber, ein Rauchverbot durchzusetzen?