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Eichenredder / Ecke Rehmbrook: Sauberkeit und Regenwasserabfluß verbessern Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.04.2022 (Drs. 21-4977.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 22.06.2022 Regionalausschuss Alstertal Ö 7.2

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung/zuständige Fachbehörde/Stadtreinigung Hamburg werden aufgefordert:

1)      Die Stadteinigung Hamburg nimmt die südliche Seite des Eichenredders gegenüber den Hausnummern 2-6 in ihr Reinigungsprogramm auf.

2)      Zu prüfen, ob durch Eichenspaltpfähle an der Südseite des Eichenredders das Parken und die damit verbundene Verunreinigung der Abflussrinne verhindert werden kann.

3)      Vor Fertigstellung der endgültigen Planung für den Umbau des Eichenredders in den Rehmbrook stellt das Bezirksamt Wandsbek den Hauseigentümern des Eichenredder 2-6 sowie den Mitgliedern des Regionalausschusses Alstertal die Umbaupläne vor.

4)      Die Aufstellung von je einem Schild „Abfälle abladen verboten“ auf der Süd- und auf der Nordseite des Eckgrundstücks Eichenredder/Rehmkoppel zu prüfen.

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zur Ziffer 1 des o.g. Beschlusses wie folgt Stellung:

 

Die SRH nimmt die südliche Seite des Eichenredders gegenüber den Hausnummern 2 bis 6 mit sofortiger Wirkung in ihr Reinigungsprogramm auf. Die Reinigung des Straßenbereiches einschließlich des Wasserlaufs wird 14-tägig erfolgen.

 

 

Das Bezirksamt nimmt zu 2. – 4 wie folgt Stellung:

 

Zu 2:

Die Eichenspaltpfähle sind vom Bezirk im April 2022 eingesetzt worden

 

Zu 3. und 4.:

Das Bezirksamt nimmt die Aufgaben in den Maßnahmenspeicher des Arbeitsprogramms Straßen 2022/2023 auf

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

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