22-0916

E-Roller am Bahnhof Wandsbek-Gartenstadt Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.12.2024 (Drs. 22-0723)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 12.02.2025 Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Ö 4.4.1

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständigen Stellen werden gebeten,

1. zur Eingabe Stellung zu nehmen,

2. mögliche Abstellflächen für E-Roller in dem Bereich zu prüfen (insbesondere vor der HASPA - Lesserstraße 150),

3. die Kennzeichnung von möglichen Sperrflächen zu prüfen (insbesondere auf den Wegen von der U-Bahn zu den Bushaltestellen).

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

 

Die allgemeine Verhaltensregel des § 11 Absatz 5 Elektrokleinstfahrzeugeverordnung sieht das Abstellen von E-Scootern auf Gehwegen vor: r das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechend“. Dennoch dürfen diese Fahrzeuge nicht verkehrsgefährdend oder -behindernd abgestellt werden. In den Fällen, in denen eine Gefährdung oder Behinderung durch die abgestellten Fahrzeuge vorliegt, können durch die zuständigen Behörden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

 

Durch die GPS-basierte Festlegung von Parkverbotszonen teilweise in Kombination mit extra eingerichteten Abstellflächen ist es Nutzenden technisch nicht möglich, die Entleihe für E-Scooter z.B. an Zugängen zu Schnellbahnhaltestellen, zu beenden. Auch der Zugang zur U-Bahnhaltestelle Wandsbek-Gartenstadt ist bereits Teil einer so genannten Parkverbotszone.

 

Die BVM hat die Beschwerde zum Anlass genommen, die E-Scooter-Anbieter noch einmal auf die geschilderte Situation an der U-Bahnstation Wandsbek-Gartenstadt hinzuweisen und eine Ausweitung der Parkverbotszone im Umfeld der genannten Standorte zu überprüfen.

 

Sollte sich die Situation nicht bessern, wird um einen erneuten Hinweis diesbezüglich gebeten. Erfahrungsgemäß helfen Fotodokumentationen wie in der genannten Eingabe dabei, die Lage besser einschätzen zu können und gegenüber den Anbietern zu kommunizieren.

 

Die BVM begrüßt den Beschluss der Bezirksversammlung, um dem verkehrswidrigen Abstellen von E-Scootern im Bezirk Wandsbek entgegenzuwirken. Die Einrichtung von festen Abstellflächen für E-Scooter und ggf. weitere Verkehrsmittel, wie z.B. E-Motorroller, kann, vor allem in Verbindung mit Parkverbotszonen, in sensiblen Bereichen zu einer Entlastung der dortigen Gehwege beitragen, das Stadtbild verbessern und die Sicherheit für Fußngerinnen und Fußnger erhöhen.

Die BVM empfiehlt die Einrichtung von Abstellflächen für Scooter insbesondere an den Verkehrsknotenpunkten wie z.B. den Schnellbahnhaltestellen. Zur Identifikation von Nachfrageschwerpunkten sowie hinsichtlich Fragen zur Dimensionierung und Gestaltung von Abstellflächen für E-Scooter haben bereits Gespräche mit der BVM stattgefunden. Wesentliche Kriterien für die Standortfindung sind die Nachfrage nach E-Scootern, das Konfliktpotenzial mit anderen Verkehrsteilnehmenden und Flächennutzungen sowie die Platzverfügbarkeit. Die BVM nimmt auf der Basis vorliegender Standortdaten von E-Scootern Analysen für die Standortfindung vor, die allen Bezirksämtern vorliegen.

 

Erste zehn so genannte Hot-Spots, Abstellorte mit besonders hohem E-Scooter-Aufkommen, wurden bereits an die zuständigen Stellen im Bezirksamt Wandsbek übermittelt. Die Schnellbahnstation Wandsbek-Gartenstadt steht hier auf Platz 1 mit dem höchstem E-Scooter-Aufkommen im Bezirk.
 

Die Verantwortlichkeit für den Bedarf und die Umsetzung von Abstellflächen obliegt jedoch den Bezirksämtern selbst. Aktuell gibt es keine E-Scooter-Abstellflächen im Bezirk Wandsbek.

 

Um die Bezirksämter zu unterstützen, hat die BVM ergänzend die Hamburger Hochbahn AG mit dem Ausbau von Abstellflächen für Sharing-Mikromobilität (E-Scooter, E-Bikes und E-Mopeds) beauftragt. Im Rahmen von hvv switch wird hierbei ein netzbasierter Ansatz von mehreren Abstellflächen in einem zuvor festgelegten Raum verfolgt. Die angedachten Netze von Abstellflächen helfen bei einem reibungsloseren und langfristig erfolgreichen Management der Elektrokleinstfahrzeuge in den Stadteilen. Dies ist in anderen Städten, z.B. München oder Düsseldorf, gut ersichtlich. Nutzer:innen werden klar geführt, was sich langfristig auf ein positives Abstellverhalten auswirkt


Mit hvv switch wurden rund um die U-Bahnstation Wandsbek-Gartenstadt und Teilen des Stadtteil Wandsbeks bis zu 30 Abstellflächen konzipiert. Die Umsetzung setzt eine Unterstützung seitens des Bezirksamtes und der Bezirksversammlung voraus, um die freundlich gebeten wird.

 

Im Übrigen siehe Stellungnahmen der BVM zu den Drs. 21-4831, Drs. 21-5769, Drs. 21-5943.1 sowie Drs. 21-7795.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis. 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
30.01.2025
Ö 14.34
Lokalisation Beta
Lesserstraße Wandsbek Bahn-Landwirtschaft Bezirk Hamburg e.V.

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