E-Ladeinfrastruktur ausbauen Debattenantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen, angemeldet zur Debatte von der SPD-Fraktion
Mit dem EU-Winterpaket verpflichtete sich die Kommission dazu, bis 2030 die CO2-Emissionen in Europa um mindestens 40% im Vergleich zu 1990 zu senken und die Energieeffizienz um 30% zu erhöhen. Eine bedeutende Rolle spielt hierbei die Umstellung des Individualverkehrs unter Verzicht auf Verbrennungsmotoren. Insbesondere die Bewohner des Geschosswohnungsbaus sind hierbei in einem bedeutenden Umfang von öffentlich zugänglichen E-Ladesäulen abhängig, die nicht im gleichen Umfang anwachsen, wie die Zahl neuer elektrisch angetriebenen KFZ.
Nach der Strombinnenmarktrichtlinie der Europäischen Union ist es allerdings Verteilnetzbetreibern künftig nicht mehr gestattet, Eigentümer von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge zu sein oder diese Ladepunkte zu entwickeln, zu verwalten oder zu betreiben. Die Regelung greift nur dann nicht, wenn in einer von der zuständigen Regulierungsbehörde genehmigten, öffentlichen Ausschreibung kein geeigneter Betreiber gefunden werden konnte und der Netzbetreiber einen diskriminierungsfreien Betrieb sicherstellt. Grundsätzlich sind nur die für den Eigengebrauch des Netzbetreibers bestimmten Ladepunkte – z. B. wenn diese ausschließlich zum Laden von unternehmenseigenen Flottenfahrzeugen genutzt werden – von der Entflechtungsvorgabe ausgenommen.
Ladestationen, die aktuell von Stromnetzbetreibern betrieben werden, brauchen künftig ein neues Betreibermodell. Hiervon ist insbesondere auch Stromnetz Hamburg betroffen, die in Hamburg z.Zt. mehr als 1300 Ladestationen betreiben.
Vor dem Hintergrund des steigenden Anteils an E-Fahrzeugen erhöht sich auch die Anzahl der Anfragen und Eingaben bei den Bezirken, an bestimmten Standorten Ladestationen der Stadt zu errichten, gleichzeitig treten zunehmend Akteure der Privatwirtschaft auf (vgl. Drs. 21-5001), die an bestimmten Standorten auf eigene Rechnung Ladepunkte errichten möchte, während in den Regionalausschüssen Prüfanträge eingebracht werden, mit denen die Fachbehörde aufgefordert wird, in einzelnen Nebenstraßen Ladestationen zu errichten (vgl. Drs. 21-5325). Das Verfahren bedarf daher koordinierender Absprachen.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen.
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten,
1) im Hauptausschuss mit einem Referentenvortrag über den Stand der Umsetzung des EU-Winterpakets insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen auf den bisherigen Betreiber der Ladestationen zu berichten.
a) Hierbei soll auch dargelegt werden, in welchem Umfang Stromnetz Hamburg künftig noch selbst als Dienstleister tätig sein kann oder wird bzw. wer die bisherigen Ladestationen der Stadt zu welchen Konditionen betreiben soll und
b) darüber informiert werden, welche Standorte bzw. die Stadt künftig mit eigenen Dienstleistern weiterentwickeln wird und wo nur die Privatwirtschaft tätig werden soll;
c) weiterhin soll dargelegt werden, welche technischen Voraussetzungen z.B. in Bezug auf die Art der Stromleitungen und Netzanschlusskasten für die Installation von weiteren Ladesäulen nötig wären und in welchen Gebieten ggf. problematisch sein könnten.
die Öffentlichkeit in geeigneter Art und Weise zu informieren.
keine Anlage/n