Duvenstedter Naturschutzgebiet statt Potenzialfläche für Windenergieanlagen Debattenantrag der AfD-Fraktion
Die Hansestadt Hamburg setzt sich seit Langem intensiv für den Schutz ihrer Natur- und Landschaftsschutzgebiete ein. Zahlreiche kostenintensive Programme sollen dazu beitragen, ein Stück unberührte Natur auch in einer Großstadt erlebbar zu machen und zu bewahren.
Demgegenüber steht das auf Bundesebene beschlossene "Wind-an-Land-Gesetz", das zur Erreichung der Ausbauziele für Windkraftanlagen dient. Infolgedessen musste Hamburg mehrere Potenzialflächen ausweisen. Eine dieser Flächen befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet in Duvenstedt. Dieses beherbergt mehrere vollständig geschützte Biotope, darunter eine Torfmulde (Moor), stehende Gewässer und Nasswiesen.
Etwa 1.000 Meter entfernt liegt das Naturschutzgebiet "Wittmoor". Das Wittmoor ist Teil des europäischen Netzwerks „NATURA 2000“ und spielt eine zentrale Rolle bei der Renaturierung von Mooren. Gemeinsam mit dem Glasmoor, dem Ohemoor und dem Nienwohlder Moor bildet es ein Modellprojekt zur Wiederherstellung von Moorlebensräumen. Diese Gebiete sind entscheidend für den Erhalt der Biodiversität und bieten wichtige Lebensräume für gefährdete Arten. Windenergieanlagen in unmittelbarer Nähe würden jedoch durch die tiefen Betonfundamente die unterirdischen Wasseradern gefährden.
Das in Duvenstedt als Potenzialfläche für Windenergieanlagen ausgewiesene Areal wird offenbar bereits anderweitig als Ausgleichsfläche genutzt. Teile des Gebiets gelten als einzige Waldaufforstungsfläche Hamburgs.
In diesem Areal sind zudem zahlreiche geschützte Tier- und Pflanzenarten beheimatet. So leben auf der ausgewiesenen Fläche sowie im angrenzenden "NATURA 2000"-Projekt "Wittmoor" unter anderem zahlreiche Kraniche. Auch der nahegelegene Duvenstedter Brook, der ebenfalls vielen seltenen Vogelarten und Kranichen einen Lebensraum bietet, muss in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden.
Der erforderliche Abstand zwischen Windenergieanlagen und einem Natura 2000-Gebiet variiert je nach den individuellen Bedingungen des Gebiets sowie der Flora und Fauna. Es wird jedoch allgemein empfohlen, einen Mindestabstand von etwa 500 Metern zu solchen Gebieten einzuhalten, um Beeinträchtigungen der Schutzziele zu vermeiden. Insbesondere bei bedeutenden Vogellebensräumen können jedoch größere Abstände notwendig sein, um Konflikte mit dem Artenschutz zu verhindern.
Diese Konflikte bestehen hier wahrscheinlich, da im Gebiet zahlreiche Kraniche vorkommen. Kraniche werden nach der „Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzarten“ als windenergiesensibel eingestuft und stehen unter Schutz. Es ist daher erforderlich, die Hauptflugkorridore zwischen ihren Schlaf- und Nahrungsplätzen freizuhalten (LAG VSW 2015, S. 17). Auch das "Neue Helgoländer Papier" betont in seiner jüngsten Veröffentlichung den besonderen Schutz der Kraniche. Hier wird ein empfohlener Mindestabstand von 3.000 Metern zwischen Windkraftanlagen und Kranichen angegeben, welcher im Fall des Wittmoors nicht eingehalten wird. In besonders sensiblen Bereichen, wie regelmäßig genutzten Schlafplätzen, kann sogar ein Prüfbereich von bis zu 6.000 Metern notwendig sein. Diese Abstände sollen dazu beitragen, die Kollisionsgefahr für Kraniche zu minimieren und ihren Lebensraum zu bewahren.
Beschluss:
Die Bezirksversammlung
Die Verwaltung wird gebeten
- ob die Gemeinde Tangstedt im Kreis Stormarn in Schleswig-Holstein plant, an die Grenze zu Duvenstedt bzw. grenzseitig ebenfalls Windenergieanlagen zu errichten
- Anzahl und Arten, Flugrouten, Aufenthaltsorte und Winterquartiere besonders geschützten Vogelarten auf der identifizierten Duvenstedter Potenzialfläche und im Wittmoor darzustellen.