Durchsetzung der Leinenpflicht in Grünanlagen Eingabe
Der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung liegt folgende Eingabe vor:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bei Spaziergängen – sowohl allein als auch mit meinen Enkeln – fällt mir entlang des Alsterlaufs, an der Alsterschleife sowie in kleineren Grünanlagen wie dem Eichenredder oder am Kupferteich immer wieder auf, dass zahlreiche Hunde ohne Leine geführt werden, obwohl dort eine Leinenpflicht besteht. Spricht man Hundehalter freundlich darauf an, reagieren diese nicht selten abweisend oder mit Unverständnis. Dies führt dazu, dass viele Betroffene eine direkte Ansprache inzwischen meiden.
Mir ist bewusst, dass die meisten Hunde friedlich sind. Dennoch genügt ein einziger unkontrollierter Hund, um Kinder, ältere Menschen oder andere Spaziergänger zu gefährden oder zumindest erheblich zu verunsichern. Gerade Familien mit kleinen Kindern sollten öffentliche Wege und Grünanlagen angstfrei nutzen können.
Ich bitte die Bezirksversammlung daher um Auskunft,
• wie die Einhaltung der Leinenpflicht derzeit kontrolliert wird,
• ob häufigere Kontrollen in den genannten Bereichen möglich sind,
• und welche weiteren Maßnahmen vorgesehen sind, um die bestehende Leinenpflicht wirksam durchzusetzen und für mehr Sicherheit in den Grünanlagen zu sorgen.
Es geht dabei nicht um eine Einschränkung verantwortungsvoller Hundehalter, sondern um die konsequente Einhaltung der geltenden Regeln und ein rücksichtsvolles Miteinander aller Nutzerinnen und Nutzer der öffentlichen Grünflächen.
Mit freundlichen Grüßen
Keine Anlagen
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