21-4868.1

Digitale und Hybrid-Sitzungen auch weiterhin ermöglichen Beschlussvorlage des Hauptausschusses

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 03.03.2022 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.16

Sachverhalt

 

Der Hauptausschuss hat die Drs. 21/4868 (Antrag von SPD und Grüne) beraten und in geänderter Form (kursiv) einstimmig beschlossen

 

Die Hamburgische Bürgerschaft hatte mit dem Gesetz zur Erleichterung der bezirklichen Gremienarbeit anlässlich der COVID-19-Pandemie für Fälle, in denen die Sitzungen eines Ausschusses an einem Ort aufgrund äußerer, nicht kontrollierbarer Umstände erheblich erschwert sind, die Durchführung von Sitzungen im Wege von Video- und Telefonkonferenzen ermöglicht.

 

Die Hamburgische Bürgerschaft beschloss am 27.01.2021 über ein Zweites Gesetz zur Erleichterung der bezirklichen Gremienarbeit anlässlich der COVID-19-Pandemie. Im Übrigen sollten die Auswirkungen der Änderungen evaluiert werden und das Außerkrafttreten der Regelungen der § 13 Abs. 3 bis 5 BezVG und § 8 Abs. 4 Satz 2 AG SGB VIII wurde auf den 31.10.2021 festgelegt. Mit dem Dritten Gesetz zur Erleichterung der bezirklichen Gremienarbeit anlässlich der COVID-19-Pandemie vom 26. Oktober 2021 wurde das Außerkrafttreten auf den 30.04.2022 festgelegt.

 

Nachdem die zuständige Fachbehörde die Bezirksversammlungen nicht selbst an der Evaluation beteiligte, beschloss der Verfassungs- und Bezirksausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft, sich  dem Thema "Änderungen des Bezirksverwaltungsgesetzes: Digitales Tagen der Bezirksversammlungen und ihrer Gremien - ein Modell auch für die Zukunft?" im Wege einer Selbstbefassung zu widmen und in diesem Rahmen eine Anhörung gem. § 58 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft durchzuführen, zu welcher die Vorsitzenden der sieben Bezirksversammlung und die Fraktionsvorsitzenden als Auskunftspersonen geladen wurden.

 

Gleichzeitig wurde angeregt, dass die Vertreter:innen der verschiedenen vertretenen Parteien sich untereinander abstimmen.

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek hat während der Pandemie stets in Präsenz getagt, wenn auch mit unterschiedlich Zahl vor Ort anwesender Abgeordneter. Hauptausschuss und Ältestenrat tagen nur präsent. Die Sitzungen von Fach- und Regionalausschüssen sowie des Jugendhilfeausschuss fanden in unterschiedlichen Formaten statt (präsent, digital, hybrid) , die Unterausschüsse für Bauangelegenheiten tagen derzeit nur noch digital.

 

Dies vorausgeschickt, möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Bezirksversammlung begrüßt die Anhörung der Hamburgischen Bürgerschaft.

 

  1. Die Bezirksversammlung Wandsbek bekräftigt insbesondere ihre Beschlüsse vom 28.01.2021 (Drs. 21-2613.1; Antrag von SPD, Grüne, CDU, FDP und Linke), 25.02.2021 (Drs. 21-2804.1, einstimmige Beschlussvorlage des Hauptausschusses) und 13.09.2021 (Drs. 21-3887; Antrag von SPD, Grünen, CDU, Linke und FDP).

 

  1. Nach Auffassung der Bezirksversammlung Wandsbek, die in der Pandemie Sitzungen sowohl in Präsenz, in Präsenz mit reduzierter Teilnahme, digital und in hybrider Form durchgeführt hat, haben sich digitale und hybride Sitzungsformen bewährt, die Regelungen im Bezirksverwaltungsgesetz sollten entfristet werden.

 

  1. Grundsätzlich  tagen die Bezirksversammlung und ihre Ausschüsse weiterhin in Präsenz. Es soll sichergestellt werden, dass das Bezirksverwaltungsgesetz den Ausschüssen der Bezirksversammlungen auch weiterhin und ohne die Umstände einer Pandemie digitale und hybride Sitzungsformen ermöglicht. Dies ermöglicht insbesondere auch die Partizipation von Ausschussmitgliedern, die aus beruflichen oder familiären Gründen (insbes. Kinderbetreuung) im Einzelfall an der Ausübung ihres Ehrenamtes in der Verwaltung gehindert sind.

 

  1. Durch das Zurverfügungstellen der entsprechenden Technik wird auch die leichtere Mitwirkung externer Referent:innen an den Sitzungen ermöglicht und zur Verbesserung und Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen u.a. in Fachbehörden beigetragen.

 

  1. Regelungen über Voraussetzungen, Hürden und weitere Regularien für die Durchführung digitaler und hybrider Sitzungen sollten weitmöglichst den Geschäftsordnungen der Bezirksversammlung vorbehalten sein und nicht direkt im Gesetz geregelt werden.

 

  1. Weiterhin soll gesetzlich geregelt werden, dass nicht präsent an der Sitzung Teilnehmende an Abstimmungen, nicht aber an Wahlen teilnehmen dürfen.

 

  1. Eine digital oder hybrid durchgeführte Bezirksversammlung sollte möglichst nur Ausnahmesituationen vorbehalten sein und muss daran gekoppelt werden, dass Sitzungen an einem Ort aufgrund äußerer, nicht kontrollierbarer Umstände erheblich erschwert sind. Wahlen können in solchen Nutzungsformen ebenfalls nicht durchgeführt werden.

 

  1. Die in § 13 Abs. 3 BezVG vorgesehene Teilnahme via Telefon sollte Ausnahmesituationen vorbehalten sein.

 

  1. Den Bezirksversammlungen und ihren Ausschüssen muss eine voll funktionsfähige Software zur Verfügung gestellt werden. Diese soll digitale Sitzungen sowie Hybrid-Sitzungen, Bürgerbeteiligungen, Abstimmungen, geheime Abstimmungen, Absprachen in Break-Out-Rooms, Chat-Funktionen sowie Live-Streaming ermöglichen. Vor Inbetriebnahme soll es Testmöglichkeiten für die Bezirksabgeordneten geben und die Möglichkeit Verbesserungen vorzuschlagen und einzubringen. Wenn die Software voll funktionsfähig ist soll an mehreren Terminen Schulungen für Ausschussvorsitzende sowie Delegierte angeboten werden.

 

 

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