Die Zukunft unserer Kinder: Wie geht es weiter mit den "Sprach-Kitas" im Bezirk Wandsbek? Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Grüne, FDP zur Drs. 21-5944
Ergänzungen in kursiv
Im Bezirk Wandsbek gibt es 50 sogenannte Sprach-Kitas, die bislang durch das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ gefördert wurden. Der aktuelle Haushaltsentwurf der Bundesregierung sieht nun keine Weiterführung des Programms vor. Das ist ein herber Schlag für die 6.900 Kitas, die an dem Förderprogramm teilnehmen und damit fast 7.500 Fachkräfte zur sprachlichen Förderung der Kinder finanzieren konnten. Durch das Förderprogramm konnten in den zwölf Jahren über 500.000 Kinder bundesweit erreicht und sprachlich gefördert werden.
Der Bund stellt 2023 und 2024 jeweils zwei Milliarden Euro im Bundeshaushalt bereit. Förderprogramme des Bundes sind immer befristet. Zudem liegt die Zuständigkeit im Bereich der Kindertagesbetreuung und frühkindlichen Bildung in unserem föderalen System bei den Ländern. Es liegt an den Ländern, die Strukturen, die der Bund durch das Modellprogramm angeschoben hat, weiter zu nutzen und zu finanzieren.
Gerade weil es in fast jeder Kita Kinder mit besonderem sprachlichen Unterstützungsbedarf gibt und durch die Pandemie Lernrückstände angewachsen sind, ist die Sicherung der Fachkräfte für die Kinder von außerordentlicher Bedeutung. Auch im Bundesrat wurde sich einstimmig gegen den Förderstopp ausgesprochen. Fraglich ist, wie diese Lücke gefüllt werden kann und welche Lösungen Bezirk und Sozialbehörde für die 50 Sprach-Kitas im Bezirk Wandsbek bereithalten. Zur Beendigung des Förderprogramms verweist die Bundesregierung lediglich auf die Weitergabe der Verantwortung an die Landesebene.
Dieses vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen
Die Verwaltung möge einen Referenten der zuständigen Fachbehörde in den Ausschuss für Soziales einladen, um über die aktuelle Situation der Sprach-Kitas zu berichten und um zu erläutern, ob und wie eine Entlassung der Fachkräfte in den Sprach-Kitas verhindert werden kann.
Die Verwaltung wird ferner gebeten auszuführen, ob bereits eine Förderung beantragt wurde bzw. auf welche finanziellen Mittel hierbei zurückgegriffen werden könnte.
keine Anlage/n