21-4845.1

Die Schaltungen der Bedarfs-Lichtsignalanlagen an der Harksheider Straße in Poppenbüttel optimieren Beschlussvorlage des Regionalausschusses Alstertal

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 03.03.2022 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.14

Sachverhalt

 

-          Ursprünglicher Antrag von Frauke Häger (fraktionslos)

-          Der Regionalausschusses Alstertal beschloss den Antrag in seiner Sitzung am 23.02.2022 einstimmig.

An der Harksheider Straße in Poppenbüttel finden sich mehrere Bedarfs-Lichtsignalanlagen (LSA) – umgangssprachlich „Bedarfs-Ampeln“, „Fußgänger-Ampeln“ oder auch „Bettel-Ampeln“ genannt, da diese erst ein Signal nach Betätigung eines Schalters/Berührung einer Schaltfläche auslösen. Es zeigt sich, dass die Wartezeiten auf ein „Grün“ und somit die erlaubte Querung der Straßen-Fahrbahn für zu Fuß Gehende und Radfahrende leider sehr lange auf sich warten lässt.

Leider ist eine Radfahrerin bei einer „Geisterfahrer-Nutzung“ des Radweges auf der nordöstlichen Seite der Harksheider Straße/Einmündung Moorhof schwer verunfallt. Seitdem wurden auf dem Radweg Fahrtrichtungspfeile aufgebracht und die Polizei kontrolliert wiederholt falsch fahrende Radfahrer:innen. Lange Wartezeiten an der Bedarfs-LSA Einmündung Vörstekoppel/Jasperdiek führen ggf. dazu, dass Radfahrende davon absehen auf die richtige Radwegseite (West) gen Poppenbütteler Markt und fortgesetzt Richtung Bäckerbrücke/AEZ/S-Bf. Poppenbüttel zu wechseln.

Eine zweite Querung am Schulbergredder wird zudem auch gern von radfahrenden Schüler:innen genutzt und könnte bei ungünstiger Schaltung und längeren Wartezeiten ebenfalls zu Fehlnutzungen gen Norden (Ulzburger Straße/Poppenbütteler Berg) führen. Und im schlimmsten Fall zu weiteren Unfällen.

Dies vorausgeschickt möge der Regionalausschuss Alstertal folgendes beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Straßenverkehrsbehörde PK 35 und die VD 52 (Signalisierung & Steuerung) werden gebeten

  • die Schaltungsintervalle der Bedarfs-Lichtzeichenanlagen an der Harksheider Straße zu prüfen
  • und diese bezüglich der Wartezeiten für zu Fußgehende und Radfahrende zu optimieren, d.h. Wartezeiten zu verkürzen.

 

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