21-2924

Dezentrale Impfungen hochbetagter Seniorinnen und Senioren aus Service-Wohnanlagen - Bitte um Stellungnahme der Sozialbehörde Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.01.2021 (Drs. 21-2696)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 03.05.2021 Ausschuss für Soziales Ö 8.1

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Der Ausschuss bittet um eine Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde zur Eingabe Drs.Nr. 21-2596.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zum o.a. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Die Sozialbehörde begrüßt das Engagement des Bezirksseniorenbeirates Wandsbek und dessen Einsatz für dezentrale Impfangebote in den Servicewohnanlagen in der Nähe von stationären Pflegeeinrichtungen. Erfreulicherweise konnte inzwischen bereits in Servicewohnanlagen mit den Impfungen gestartet werden:

 

Nachdem in allen stationären Pflegeeinrichtungen die Erstimpfungen durch mobile Impfteams durchgeführt wurden, wurde dieses Angebot Anfang Februar 2021 auf Servicewohnanlagen und vergleichbare Wohnformen für ältere und vielfach immobile Personen ausgedehnt. Hierüber wurden die Betreiber mit Schreiben vom 5.2.2021 informiert (Anlage). Die Einsätze der mobilen Impfteams befinden sich seither fortlaufend in Planung und sind von multiplen, z.T. auch recht variablen Faktoren (Impfstoffverfügbarkeit, Bewohnerstruktur, Personalressourcen vor Ort  u.v.m.) abhängig. Als eine exemplarische Reaktion auf diese unterschiedlichen Bedingungen in den Anlagen sei die Verdoppelung des Kontingents der mobilen Impfteams von 8 auf 16 Teams genannt. Zur Berücksichtigung kleinerer Anlagen mit einer geringeren Anzahl impfberechtigter Mieterinnen und Mieter wurde ferner ein weiterer „autarker Impfbus“ von der Corona-Leitstelle des DRK bereitgestellt. Durch kürzere Einsatzzeiten vor Ort wird so eine maximale Auslastung der mobilen Impfkapazität gewährleistet.

 

Die Hamburger Impfstrategie sieht eine möglichst schnelle Realisierung der Impfung mit höchster Priorität gemäß der Impfreihenfolge der Corona-Impfverordnung vor. Es wird folglich auch in den Servicewohnanlagen und vergleichbaren Anlagen derzeit nur die Gruppe der über 80-jährigen Mieterinnen und Mieter geimpft. Für diese Personengruppe ist die Vereinbarung eines Termins im Impfzentrum also nicht mehr notwendig. Außerhalb des mobilen Impfens gibt es für impfberechtigte Personen, die für ihren Impftermin nicht selbstständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem eigenen Auto oder durch Unterstützung einer Begleitperson in das Corona-Impfzentrum kommen können, die Möglichkeit, einen assistierten Transport zum Corona-Impfzentrum in den Messehallen zu vereinbaren: https://www.hamburg.de/corona-impfung/14855932/mobilitaet/

 

Im Laufe des Monats März 2021 werden Erstimpfungen in allen Hamburger Servicewohnanlagen durchgeführt worden sein. Es folgen dann Impfangebote u.a. in Wohn-Pflege-Gemeinschaften und Tagespflegeeinrichtungen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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