21-6540

Denkmal schaffen für den Bramfelder Dorfplatz Beschluss der Bezirksversammlung vom 01.10.2020 (Drs. 21-2079)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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04.05.2023
21.03.2023
02.03.2023
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten,

  1. zu prüfen, inwieweit Teile der Bäume, die am Bramfelder Dorfplatz der U-Bahn-Haltestelle weichen müssen, dem Stadtteil als Bezug erhalten bleiben können, indem ihr Holz für die Gestaltung des vorgesehenen Platzes verwendet wird;
  2. dem Regionalausschuss einen Vorschlag für einen Beteiligungsprozess zur Beratung vorzulegen, in dessen Rahmen ein Konzept für die Verwendung des Holzes etwa für Sitzbänke oder Kunstwerke erarbeitet werden kann;
  3. zu prüfen, welche grundsätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten seitens des Bezirks, der zuständigen Fachbehörde und der Hochbahn bestehen und
  4. die Ergebnisse der obigen Punkte dem zuständigen Regionalausschuss unter Hinzuladung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz vorzustellen.

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet die Anfrage auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) wie folgt:

 

Die Platzgestaltung nach Widerherstellung des Bramfelder Dorfplatzes obliegt dem Bezirksamt Wandsbek. Inwiefern das Holz der Bäume dafür genutzt werden könnte, kann daher von der BVM nicht beurteilt werden. Auch sind dafür bei der BVM keine Mittel vorhanden. Sofern eine Wiederverwendung des Holzes seitens des Bezirksamtes weiterverfolgt wird, sind das Verfahren zur Übergabe des Holzes sowie die zeitliche Abfolge mit der Hochbahn so abzustimmen, dass der Bauablauf der Hochbahn wie vorgesehen realisiert kann.

Grundsätzlich kann sich die Hochbahn vorstellen, das auf dem Bramfelder Dorfplatz anfallende Holz zur weiteren Verwendung an das Bezirksamt zu übergeben. Dies kann allerdings nur in „handlichen“ Stücken (d.h. ca. 1 m Länge) erfolgen – also keine ganzen Baumstämme, da diese im Hinblick auf den Fällprozess und den Transport erheblichen Mehraufwand bedeuten würden. Damit die Hochbahn dies in die Ausschreibung für die Fällarbeiten aufnehmen kann, müsste das Bezirksamt Wandsbek angeben, wo die Übergabe/Lagerung des Holzes erfolgen soll.

 

 

Das  Bezirksamt nimmt ergänzend wie folgt Stellung:

 

Das Holz der gefällten Bäume wird auf der Revierförsterei Volksdorf zwischengelagert und kann nach Fertigstellung des Platzes für Einbauten dort genutzt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n