21-1647.1

Den Ohlendorff'schen Park attraktiver und sauberer gestalten Beschlussvorlage des Regionalausschusses Walddörfer

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Mehrheitlicher Beschluss des Regionalausschusses Walddörfer am 18.06.2020 wird gegen die Stimmen der CDU, AfD und FDP nach Beratung über den ursprünglichen Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 21-1647) gefasst.

 

Die Grün- und Parkfläche hinter der Ohelndorff´schen Villa im Ortskern von Volksdorf ist ein beliebter Treffpunkt für Jung und Alt. Leider kommt es zurzeit vermehrt zu einer Verunreinigung der Grünflächen durch Hundekot, der von den Hundehaltern nicht in den vorgesehenen Abfallbehältern entsorgt wird. Zudem leinen Hundehalter ihre Hunde vermehrt nicht an und lassen diese über die Grünflächen laufen, die aktuell auch von Sportgruppen genutzt werden.

Altglas und Restmüll werden nach geselligen Treffen zurückgelassen und sorgen für ein erhöhtes Verletzungsrisiko der anderen Parknutzer insbesondere für Kinder, die den angrenzenden Spielplatz nutzen. Für ältere Bürgerinnen und Bürger fehlen in einigen Bereichen des Parks bisweilen ausreichend Bänke als Sitz- und Rastmöglichkeiten. In den frühen Morgen- und späten Abendstunden sind die Wege teilweise nicht ausreichend beleuchtet. Der Park wird aber gern als Abkürzung in den Ortskern genutzt.

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die zuständigen Stellen werden entsprechend gebeten folgende Punkte zeitnah zu prüfen:

 

  • Geeignete Standorte für weitere Abfallbehälter an den Wegen und Eingängen des Parks zu finden und dort aufzustellen
  • Hinweisschilder auf die geltenden Regeln im Park insbesondere den Leinenzwang für Hunde und das Entsorgen von Abfall an allen Eingängen zum Park aufzustellen.
  • Ausreichend Abfallbeutel für Hundekot an den Abfallbehältern bereit zu stellen
  • Geeignete Standorte für weitere Parkbänke zu finden und diese dort aufzustellen
  • Eine bessere Beleuchtung der Fußwege des Parks zu prüfen und diesbezüglich geeignete Maßnahmen umzusetzen.
  • Auf Regelverstöße und Ordnungswidrigkeiten hinzuweisen und diese zu ahnden.