21-2509

Deckungsfähigkeit zwischen SAE und OKJA für das Haushaltsjahr 2021

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.01.2021
17.12.2020
Sachverhalt

Die Verwaltung wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.11.20 gebeten, eine Vorlage zur Sitzung der Bezirksversammlung Wandsbek am 17.12.20 einzusteuern, die die Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit zwischen SAE und OKJA für das Haushaltsjahr 2021 aufgreift.

 

Die haushaltsrechtlichen Regelungen im Epl. 4 der Sozialbehörde erklären die Rahmenzuweisungen in der Produktgruppe 254.09 „Bezirkliche Zuweisungen Jugend und Familie“ bis zur Höhe von 100 v. H. für gegenseitig deckungsfähig. In der Veranschlagung für den Haushalt 2021/22 sieht die Sozialbehörde weiterhin eine gegenseitige Deckungsfähigkeit der Rahmenzuweisungen OKJA, Famfö und SAJF vor.

 

Auf dieser Grundlage wurde die Bezirksversammlung jährlich um Umschichtung von 585.000 € aus der Rahmenzuweisung SAE in die Rahmenzuweisung KJ gebeten, um den Mehrbedarf innerhalb der Rahmenzuweisung KJ auszugleichen.

 

In der Veranschlagung der Sozialbehörde für das Haushaltsjahr 2021/22 wurde folgende Anpassung der Rahmenzuweisungen SAE und KJ vorgenommen:

 

 

Die jährliche Umschichtung durch die Bezirksversammlung entfällt somit ab dem Haushaltsjahr 2021.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n