Countdown-Ampeln im Bezirk Wandsbek Auskunftsersuchen vom 10.05.2022
Letzte Beratung: 01.09.2022 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 8.1
Zur Digitalisierung im Straßenverkehr gehören auch die so genannten Countdown-Ampeln. Es wurde wissenschaftlich untersucht, dass durch den Fußgänger-Countdown die Zahl der so genannten „Rotläufer“ deutlich abnimmt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt: 17.06.2022
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 20.06.2022
BVM:
Vorbemerkung:
Bei vermehrt zum Einsatz kommender verkehrsabhängiger Schaltung können Restrotanzeigen (RRA) wegen der variablen Grün- und Rotzeiten nicht in die Lichtsignalanlagen integriert werden. An nicht verkehrsabhängig geschalteten Lichtsignalanlagen, insbesondere Fußverkehr-Anlagen, ist der Einsatz bei entsprechender Fußverkehr-Frequentierung grundsätzlich möglich. Die Erfahrung mit den bisher ausgeführten Anlagen zeigen jedoch, dass statistisch signifikante Sicherheitsgewinne durch höhere Akzeptanz der Rotzeiten nur schwer nachzuweisen sind. Vielfach sind subjektive Empfindungen von Bedeutung. Vor dem Hintergrund von erheblichen Kosten für diese Anlagen wird daher bereits seit längerem von einer Ausweitung der RRA-Ausstattung abgesehen.
BVM:
Zwei Fußverkehr-Lichtsignalanlagen sind im Bezirk Wandsbek mit RRA ausgestattet.
BVM:
In der Straße Heegbarg am Eingang des Alstertal-Einkaufszentrums sowie an der Kreuzung
Hummelsbütteler Weg/Poppenbüttler Stieg.
BVM:
In den letzten zehn Jahren gab es keine Veränderung der Anzahl.
BVM:
Es sind keine weiteren Anlagen mit Restrotanzeigen geplant.
BVM:
Für den Bezirk Wandsbek siehe Antwort zu 1. In allen anderen Bezirken sind zusammengerechnet 3 Ampeln mit RRA ausgestattet.
BVM:
Siehe Vorbemerkung.
BVM:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende entscheidet in enger Abstimmung mit der Behörde für Inneres und Sport über die Installation dieser Technik.
Bezirksamt Wandsbek:
Nein. Es handelt sich bei den RRA nicht um eine bezirkliche Aufgabe. Siehe im Übrigen die Antwortbeiträge der fachlich zuständigen Behörde für Verkehr und Mobilitätswende.
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