21-4165

Corona-Impfangebot in Schulen Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.09.2021 (Drs. 21-3926)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
08.11.2021
28.10.2021
Ö 14.28
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Bezirksamtsleitung möge sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einsetzen, dass das Impfangebot der Corona-Schutzimpfung an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsschulen und Handelsschulen im Bezirk Wandsbek schnellstmöglich ausgebaut wird.

 

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) nimmt wie folgt Stellung:

 

Zusätzlich zu den in Hamburg bereits bestehenden Impfangeboten für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren in Arztpraxen, Krankenhäusern und berufsbildenden Schulen hat Hamburg am 31. August 2021 mit ersten Impfangeboten der Mobilen Impfteams für Schülerinnen und Schüler sowie deren Angehörigen an den weiterführenden Schulen in Harburg begonnen.

 

Das Impfangebot wird in anderen Bezirken sukzessive aufgebaut. Inzwischen konnten bereits für die Hälfte aller Schulen in allen Bezirken Impfangebote organisiert werden.

So werden auch an den weiterführenden Schulen in Wandsbek in Abstimmung zwischen Schulen, Mobilen Impfteams und niedergelassenen Arztpraxen Impfangebote organisiert.

Mit Stand 29. September 2021 ist an einer Wandsbeker Schule bereits ein Impfangebot durchgeführt worden, an drei Schulen ist die Erstimpfung bereits terminiert und an zwei Schulen ist ein Angebot in Abstimmung, weitere sind in Planung.

 

Für die Impfung von Kindern und Jugendlichen an den weiterführenden Schulen gelten folgende Grundsätze:

 

  • Die Impfung ist freiwillig. Eine Impfung ist keine Voraussetzung für den Schulbesuch.
  • Verwendet wird ausschließlich der Impfstoff von BioNTech/Pfizer.
  • Mit dem Erstimpftermin wird immer auch der Termin für eine Zweitimpfung vereinbart.
  • Die konkrete Organisation in der Schule wird zwischen Schule und Mobilen Impfteams bzw. den Ärztinnen und Ärzten abgestimmt.
  • Erziehungsberechtigte/Sorgeberechtigte und betroffene Jugendliche sollten sich im Vorfeld
  • möglichst ausführlich informieren und gemeinsam entscheiden, ob die Impfung für sie in
  • Betracht kommt. Alle erforderlichen Informationen gibt es in diversen Fremdsprachen im Online-Angebot des Robert Koch-Instituts (RKI).
  • Vor der Impfung erfolgt stets ein Aufklärungsgespräch.
  • Sorgeberechtigte Personen müssen in die Impfung schriftlich einwilligen.
  • Regelhaft können neben den Schülerinnen und Schülern auch deren Sorgeberechtigten sowie noch ungeimpftes Personal der Schulen das Angebot annehmen.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration nimmt wie folgt Stellung:

 

Die in der Beschlussempfehlung der BV Wandsbek zum Ausdruck gebrachte und erbetene Maßnahme befindet sich bereits in der Umsetzung. Siehe Stellungnahme der BSB vom 01.10.2021

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n