21-8466

Containerstandort Charlottenburger Straße Beschluss der Bezirksversammlung vom 14.12.2023 (Drs. 21-8143)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
10.04.2024
Ö 7.2
21.02.2024
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek möchte vor der endgültigen Kenntnisnahme über alternative Standorte beraten.

1. Die Verwaltung wird gebeten mindestens die folgenden Standorte zu prüfen:

-          Vor dem Rewe-Markt in der Schöneberger Straße in der Nähe zur dortigen Bushaltestelle „Berliner Platz“ und auf der gegenüberliegenden Seite

-          Ecke Schöneberger Straße/Charlottenburger Straße

-          Fläche gegenüber des bisherigen Standortes in der Charlottenburger Straße

2. Die Stadtreinigung Hamburg wird gebeten mitzuteilen, welche alternativen Standorte insgesamt inklusive der Liste geprüft wurden und nach welchen Kriterien sich für einen Standort entschieden wurde.“

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt Stellung:

 

 

Zu 1.: Die angeführten Standorte wurden mit folgenden Ergebnissen geprüft:

 

Vor dem REWE-Markt in der Schöneberger Straße in der Nähe zur dortigen Bushaltestelle „Berliner Platz“ und auf der gegenüberliegenden Seite

 

Aus Sicht der SRH ist es auf beiden Seiten dieses Straßenabschnittes nicht möglich, einen Depotcontainerstandplatz für fünf bis sieben Depotcontainer (Maß je 1,60 m x 1,60 m) zu ertüchtigen. Der Standplatz wäre zu nah am Kreuzungsbereich, eine Leerung der Depotcontainer durch ein Entsorgungsfahrzeug würde den Verkehr für die Zeit der Leerung zum Erliegen bringen.

 

Auf der Straßenseite des Supermarktes REWE ist eine einspurige Vorfahrtstraße mit Buslinienverkehr. Der Fußweg ist nicht breit genug, um hier Depotcontainer aufstellen zu können. Neben der Bushaltestelle, die sich auf der gesamten Länge des Einkaufmarktes REWE befindet, ist eine Ein- und Ausfahrt zum Parkplatz des Einkaufsmarktes LIDL vorhanden. Hier ist aus Gründen einer freizuhaltenden Sicht auch kein Aufstellen von Depotcontainern möglich. Noch weiter in westlicher Richtung sind beidseitig Parkstreifen vorhanden, auf denen halb auf der Fahrbahn und halb auf dem Fußweg geparkt werden kann. Hier wäre eine Aufstellung von Depotcontainern ebenfalls nicht möglich, zum einen ist der erforderliche Mindestabstand von 12 Metern zu den Wohngebäuden nicht gegeben und zum anderen ist der Fußweg zu schmal, um hier Depotcontainer aufstellen zu können.

 

Auf der gegenüberliegenden Seite (stadtauswärts) ist ebenfalls eine einspurige Vorfahrtstraße mit Buslinienverkehr und einer Linksabbiegespur. Auf dieser Seite der Straße ist rechts neben der Bushaltestelle für Gelenkbusse ein Taxi-Haltezonenbereich. Durch die auf dem Grünstreifen stehenden Bäume wäre eine Leerung der Depotcontainer mit dem Kran nicht möglich, ohne die Bäume und die Hydraulik am Kran zu beschädigen. Der schmale Fußweg verhindert ebenfalls das Aufstellen von Depotcontainern.

 

Ecke Schöneberger Straße/Charlottenburger Straße

 

Dieser Vorschlag muss aus Sicht der SRH auch abgelehnt werden. In der Schöneberger Straße / Ecke Charlottenburger Straße ab Hausnr. 75 ist rechts ein Fuß- und Radweg vorhanden. Diese Straße hat Buslinienverkehr. Beim Leeren der Depotcontainer durch ein Entsorgungsfahrzeug wäre das Anfahren der Bushaltestelle „Berliner Platz“r den Bus nicht möglich. Vor dem Radweg ist ein Streifen von einem Meter mit grauen Betonplatten gepflastert, dieser Streifen wäre zu schmal für das Aufstellen von Depotcontainern. Des Weiteren ist der Mindestabstand der Depotcontainer zu den Wohngebäuden unter den erforderlichen 12 Metern. Ein weiteres Gegenargument sind die hier gepflanzten Bäume auf Privatgrund, sie ragen über Fuß- und Radweg, eine Leerung der Depotcontainer mit dem Kran wäre nicht möglich, ohne die Bäume und die Hydraulik am Kran zu beschädigen.

 

Auf der gegenüberliegenden Seite ist ein Grünstreifen vorhanden, dieser Streifen wäre zu schmal für das Aufstellen von Depotcontainern. Hier würde kein Baum das Leeren mit einem Entsorgungsfahrzeug verhindern, das Fahrzeug würde während des Leerungsvorgangs aber auf einer Rechtsabbiegerspur stehen und den Verkehr behindern.

 

Fläche gegenüber dem bisherigen Standort in der Charlottenburger Straße

 

Diesen Standplatzvorschlag hält die SRH für bedenklich. Zum einen ist der Abstand der Depotcontainer zum Wohngebäude unter den erforderlichen 12 Metern und zum anderen würden die Depotcontainer die Deutsche Post Paketstation verdecken, die damit von den Bürger:innen nicht sofort gesehen würde.

 

 

Zu 2.:Die Stadtreinigung Hamburg wird gebeten mitzuteilen, welche alternativen Standorte insgesamt inklusive der Liste geprüft wurden und nach welchen Kriterien sich für einen Standort entschieden wurde.“

 

Die in der Aufstellinformation für Depotcontainerstandplätze in Hamburg (Stand: 16.10.2023) aufgeführten Kriterien werden von der SRH bei der Suche nach neuen Depotcontainerstandplätzen angewendet.

 

Alternative Standorte werden im engen Austausch mit dem Bezirksamt gesucht und ggf. als Antrag eingereicht.

 

Geprüfte Standorte:

 

1. Charlottenburger Straße / Ecke: Köpenicker Straße Ersatzstandort im Bereich der Senkrechtparkstände

 

Dieser Standort ist aus Sicht der SRH nicht geeignet, weil der Baumkronenbereich der dort vorhandenen Bäume sehr ausgeprägt ist. Die Äste und somit die Bäume wären durch das Anheben und Leeren der Depotcontainer durch den Kranwagen gefährdet. Darüber hinaus ist der nächste Depotcontainerstandplatz nur ca. 100 Meter fußufig entfernt.

Dieser Standplatz wird zudem von der Straßenplanung des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes (MR) als kritisch angesehen: „Der vorgeschlagene DC-Standort befindet sich nahe dem Kreuzungsbereich Charlottenburger Straße / Köpenicker Straße. Die Leerungsfahrzeuge (Kranwagen) benötigen eine Arbeitsfläche von 3 m Breite und 15 m Länge. Während des Lade- und Leerungsprozesses der Container, der einige Zeit dauert, steht der Kranwagen auf dem rechten Fahrstreifen nahe der Kreuzung. Hinter dem Kranwagen wartende Kfz kann dies zu riskanten Überholmanövern über die Gegenspur verleiten und die in die Köpenicker Straße einbiegenden / entgegenkommenden Kfz verkehrsgefährdend beeinträchtigen. Dies wäre auch bei parkenden Kfz auf der Fahrbahn der Nutzerinnen und Nutzer, die ihre privaten Wertstoffe entsorgen, zu bedenken.“

Des Weiteren wurden vom Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) hoher Parkdruck und zusätzliche Kosten durch Herstellung einer gepflasterten Aufstellfläche für Depotcontainer genannt.

 

2. Köpenicker Straße ggü. Nr. 69 vorhandener Depotcontainerstandplatz als Ersatzstandort

 

Die gewünschte Erweiterung der Depotcontaineranzahl wurde von der SRH zum Anlass genommen, einen Antrag für zwei weitere Glasdepotcontainer zu stellen. Dies kann aus Sicht der SRH aber nicht den Depotcontainerstandplatz in der Charlottenburger Straße ersetzen, sondern nur entlasten. Der Erweiterung wurde vom Polizeikommissariat 38 und von der Straßenplanung, der Wegeaufsicht und Stadtgrün des Bezirksamtes zugestimmt.

 

3. Schönebergerstraße, Ersatzstandort bei Haus Nr. 32

 

Dieser Standplatz wäre im Bereich eines Parkplatzes mit Pkw-gerechter Zu- und Ausfahrt. Der Baumbestand ist sehr ausgepgt, die tiefhängenden Äste ermöglichen nur dem Pkw-Verkehr, unter ihnen durchzufahren. Die Örtlichkeit ist für einen Depotcontainerstandplatz ungeeignet. Für die Entsorgungsfahrzeuge (Kranwagen) sind die vorhandenen Pkw - Ein- und Ausfahrten zu eng und zu schmal. Des Weiteren wäre durch die engstehenden ausladenden Bäume eine Leerung der Depotcontainer mit dem Kran nicht möglich, ohne die Bäume und die Hydraulik am Kran zu beschädigen. Eine Umplanung und ein Umbau dieser Ein- und Ausfahrten wurde aus Kostengründen von der Straßenplanung des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes (MR) abgelehnt.

 

4. Tempelhofer Ring, Ersatzstandort bei Haus Nr. 16d

 

Die SRH hat einen Antrag auf Prüfung durch die Fachämter im Oktober 2023 eingereicht. Der neue Standort für insgesamt vier Depotcontainer (3 x Altglas und 1 x Elektroaltgeräte) befindet sich im Bereich der Senkrechtparkstände, siehe Drs. 21-8071. Der Parkplatz hat eine Tiefe von ca. 5 Metern, so dass die Depotcontainer zweireihig parallel zueinander gestellt werden könnten. Von den insgesamt 16 Parkplätzen würden lediglich zwei Parkplätze für den neuen Standort entfallen. Die Fahrbahnbreite beträgt ca. 6 Meter. Der Abstand des Depotcontainerstandortes zu den vorhandenen Gebäuden beträgt mindestens 15 Meter, somit wird der erforderliche Mindestabstand von 12 m eingehalten. Die SRH, das Polizeikommissariat 38, die Straßenplanung, die Wegeaufsicht und das Sachgebiet Straßengrün des Bezirksamtes haben den Standort auf die technische Umsetzbarkeit, rechtliche Zulässigkeit und Verkehrssicherheit hin geprüft und für geeignet befunden.  

 

 

 

6. Bekkamp ggü. Haus Nr. 127

Die SRH hat einen Antrag auf Prüfung durch die Fachämter im Oktober 2023 eingereicht. Der Standort befindet sich im Bereich der Schrägparkstände. Die SRH, das Polizeikommissariat 38, die Straßenplanung, die Wegeaufsicht und das Sachgebiet Straßengrün des Bezirksamtes haben diesen Standort auf die technische Umsetzbarkeit, rechtliche Zulässigkeit und Verkehrssicherheit hin geprüft und für geeignet befunden. Die Straße Bekkamp wird von der Buslinie 10 befahren. Die Hamburger Hochbahn hat diesen Depotcontainerstandort nicht befürwortet mit folgender Begründung: „Dem Vorschlag der SRH können wir so leider nicht zustimmen. Probleme sehen wir vor allem bei der Abholung der Container. Durch den Standort kurz vor der Einmündung zum Tempelhofer Ring muss diese im Gegenverkehr durchfahren werden, so dass hier mit Konflikten zwischen Einbiegenden und den überholenden Bussen zu rechnen ist. Weiterhin ist auf Grund des erlaubten Parkens am Fahrbahnrand nördlich des Tempelhofer Rings nicht sichergestellt, dass eine Überholung an dieser Stelle durch den Bus möglich wäre. Dieses Problem gilt auch für den Gegenverkehr, da hier nicht sichergestellt werden kann, dass auf Grund der benötigten Schleppkurve eine Befahrung des Gehwegs ausgeschlossen wird. Standortvorschlag unsererseits: Die Senkrechtparkstände im Tempelhofer Ring.“

 

7. Charlottenburger Straße auf Höhe Haus Nr. 57

 

Die SRH hat einen Antrag auf Prüfung durch die Fachämter für Januar 2024 vorgesehen. Bis zum 31.12.2023 hat an dieser Stelle eine Baumaßnahme stattgefunden, es wird der Antrag im Januar 2024 um ein aktuelles Standplatzfoto erweitert. In der Charlottenburger Straße auf Höhe Haus Nr. 57 könnte sich die SRH einen Standort für Depotcontainer vorstellen. Dieser Standplatz wäre ca. 500 Meter fußufig von dem aufzulösenden jetzigen Depotcontainerstandplatz entfernt. Er befindet sich in derselben Straße und der Weg dorthin wäre für die Bürger:innen einfach zu finden. Nach Abschluss der Baumaßnahme in diesem Bereich kann dieser Standortvorschlag der SRH vom Polizeikommissariat 38, der Hamburger Hochbahn, der Straßenplanung, Wegeaufsicht und vom Sachgebiet Straßengrün des Bezirksamtes auf die technische Umsetzbarkeit, rechtliche Zulässigkeit und Verkehrssicherheit hin geprüft werden.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

zu 1. Die Verwaltung wird gebeten mindestens die folgenden Standorte zu prüfen:

-          Vor dem REWE-Markt in der Schöneberger Straße in der Nähe zur dortigen Bushaltestelle „Berliner Platz“ und auf der gegenüberliegenden Seite

 

Das Bezirksamt teilt folgendes mit:

 

Aus Sicht der Straßenplanung kann der Standort für Depotcontainer vor dem REWE-Markt in der Schöneberger Straße in der Nähe zur dortigen Bushaltestelle „Berliner Platz“ und auf der gegenüberliegenden Seite aus folgenden Gründen nicht befürwortet werden:

Die Schöneberger Straße ist eine stark frequentierte Vorfahrtstraße für den ÖPNV, auf der die Buslinien 11, 27, 29, 162, 567 und X11 verkehren. In Fahrtrichtung stadteinwärts (Seite REWE-Markt) ist nur ein Fahrstreifen vorhanden.

Die Leerungsfahrzeuge (Kranwagen) für die Depotcontainer benötigen eine Arbeitsfläche von 3m Breite und mindestens 15 m Länge. Während des Lade- und Leerungsprozesses der Container, der einige Zeit dauert, steht der Kranwagen auf dem einzigen stadteinwärts führenden Geradeausfahrstreifen in der Nähe der Bushaltestelle „Berliner Platz“ und darüber hinaus im näheren Umfeld des signalisierten Knotenpunktes Schöneberger Straße / Charlottenburger Straße. Während der Standzeit des Kranwagens auf dem Fahrstreifen (Leerungsdauer der Depotcontainer) würde der Kranwagen sowohl den Buslinienbetrieb als auch die Abwicklung der Kfz-Verkehre im Bereich des LSA-Knotenpunktes erheblich behindern und einen Rückstau der Busse und Kfz in den signalisierten Kreuzungsbereich hinein verursachen. Dies kann zusätzlich zu riskanten und verkehrsgefährdenden Ausweich- und Rangiermanövern sowie zu Überholmanövern über die Gegenspur führen.

Auf der gegenüberliegenden Seite (stadtauswärts) ist ein Geradeaus-Rechtsfahrstreifen und eine Linksabbiegespur vorhanden. Während des Lade- und Leerungsprozesses der Container, der einige Zeit dauert, steht der Kranwagen auf dem Geradeaus-Rechtsfahrstreifen in der Nähe der Bushaltestelle „Berliner Platz“ und darüber hinaus im näheren Umfeld des signalisierten Knotenpunktes Schöneberger Straße / Charlottenburger Straße. Ebenfalls würde auch hier während der Standzeit des Kranwagens auf dem Fahrstreifen (Leerungsdauer der Depotcontainer) der Kranwagen die Abwicklung der Kfz-Verkehre im näheren Umfeld vor dem LSA-Knotenpunkt erheblich behindern und einen Rückstau der Busse und Kfz verursachen. Dies kann zusätzlich zu riskanten und verkehrsgefährdenden Ausweich- und Rangiermanövern sowie zu Überholmanövern führen. Des Weiteren könnten die Buslinien die Bushaltestelle „Berliner Platz“hrend der Zeitdauer des Lade- und Leerungsprozesses der Container nicht anfahren.

Vor diesem Hintergrund können beide Depotcontainerstandorte nicht umgesetzt werden.

 

 

zu 1. Die Verwaltung wird gebeten mindestens die folgenden Standorte zu prüfen:

         - Ecke Schöneberger Straße/Charlottenburger Straße

 

Das Bezirksamt teilt folgendes mit:

 

Aus Sicht der Straßenplanung kann der Standort für Depotcontainer Ecke Schöneberger Straße/ Charlottenburger Straße aus folgenden Gründen nicht befürwortet werden:

Die Charlottenburger Straße ist ebenfalls wie die Schöneberger Straße eine stark frequentierte Vorfahrtstraße für den ÖPNV, die von den Buslinien 27, 567 und X35 befahren wird. In südlicher Fahrtrichtung (Seite Bushaltestelle „Berliner Platz“) ist nur ein Fahrstreifen vorhanden.

Die Leerungsfahrzeuge (Kranwagen) für die Depotcontainer benötigen eine Arbeitsfläche von 3m Breite und mindestens 15 m Länge. Während des Lade- und Leerungsprozesses der Container, der einige Zeit dauert, steht der Kranwagen auf dem einzigen Geradeausfahrstreifen in der Nähe der Bushaltestelle „Berliner Platz“ und darüber hinaus im näheren Umfeld des signalisierten Knotenpunktes Schöneberger Straße / Charlottenburger Straße. Während der Standzeit des Kranwagens auf dem Fahrstreifen (Leerungsdauer der Depotcontainer) würde der Kranwagen sowohl den Buslinienbetrieb als auch die Abwicklung der Kfz-Verkehre im Bereich des LSA-Knotenpunktes erheblich behindern und einen Rückstau der Busse und Kfz in den signalisierten Kreuzungsbereich hinein verursachen. Dies kann zusätzlich zu riskanten und verkehrsgefährdenden Ausweich- und Rangiermanövern sowie zu Überholmanövern über die Gegenspur führen.

Auf der gegenüberliegenden Seite sind ein Geradeausfahrstreifen, eine Links- und eine Rechtsabbiegespur vorhanden. Während des Lade- und Leerungsprozesses der Container, der einige Zeit dauert, steht der Kranwagen auf der Rechtsabbiegespur und darüber hinaus im näheren Umfeld des signalisierten Knotenpunktes Schöneberger Straße / Charlottenburger Straße. Ebenfalls würde auch hier während der Standzeit des Kranwagens auf der Rechtsabbiegespur (Leerungsdauer der Depotcontainer) der Kranwagen die Abwicklung der Kfz-Verkehre im näheren Umfeld vor dem LSA-Knotenpunkt erheblich behindern und einen Rückstau der Kfz verursachen. Dies kann zusätzlich zu riskanten und verkehrsgefährdenden Ausweich- und Überholmanövern führen.

Vor diesem Hintergrund können beide Depotcontainerstandorte nicht umgesetzt werden.

 

 

zu 1. Die Verwaltung wird gebeten mindestens die folgenden Standorte zu prüfen:

         - Fläche gegenüber des bisherigen Standortes in der Charlottenburger Straße

 

Das Bezirksamt teilt folgendes mit:

 

Aus Sicht der Straßenplanung kann der Standort für Depotcontainer auf der Fläche gegenüber dem bisherigen Standort in der Charlottenburger Straße aus folgenden Gründen nicht befürwortet werden:

Auf der gegenüberliegenden Seite des bisherigen Standortes in der Charlottenburger Straße ist nur ein Fahrstreifen vor dem signalisierten Knotenpunkt Charlottenburger Straße / Schöneberger Straße vorhanden, über den sämtliche Verkehrsbeziehungen in die Fahrtrichtungen rechts, links und geradeaus abgewickelt werden.

Die Leerungsfahrzeuge (Kranwagen) für die Depotcontainer benötigen eine Arbeitsfläche von 3m Breite und mindestens 15 m Länge. Während des Lade- und Leerungsprozesses der Container, der einige Zeit dauert, steht der Kranwagen auf dem einzigen Fahrstreifen, über den alle genannten Verkehrsbeziehungen abgewickelt werden und darüber hinaus im näheren Umfeld vor dem signalisierten Knotenpunkt Charlottenburger Straße / Schöneberger Straße. Während der Standzeit des Kranwagens auf dem Fahrstreifen (Leerungsdauer der Depotcontainer) würde der Kranwagen die Abwicklung der Kfz-Verkehre erheblich behindern und einen Rückstau der Kfz verursachen. Dies kann zusätzlich zu verkehrsgefährdenden Ausweich- und Rangiermanövern sowie zu riskanten Überholmanövern über die Gegenspur führen und die von der Ampelkreuzung in die Charlottenburger Straße einbiegenden / entgegenkommenden Kfz verkehrsgefährdend beeinträchtigen. Ebenfalls können durch die parkenden Kfz auf der Fahrbahn der Nutzerinnen und Nutzer, die ihre privaten Wertstoffe entsorgen, verkehrsgefährdende Ausweich- sowie riskante Überholmanöver über die Gegenspur hervorgerufen werden.

Vor diesem Hintergrund kann der Depotcontainerstandort nicht umgesetzt werden.

 

Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek wird um endgültige Kenntnisnahme des Depotcontainerstandortes im Tempelhofer Ring 16d als dauerhaften Ersatzstandplatz für den künftig wegfallenden Depotcontainerstandort in der Charlottenburger Straße gebeten.

 

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek nimmt Kenntnis.

Anhänge

BUKEA: Aufstellinformation für Depotcontainerstandplätze in Hamburg